Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 9 beigefügt.
Frau Wortmann erläutert den Sachverhalt.
Beschluss:
Die „Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die gemeinsame
Inanspruchnahme der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung citeq der Stadt Münster“
wird möglichst bereits zum 01.01.2019 durch die geänderte und als Anlage
beigefügten „Öffentlich-rechtlichen
Vereinbarung über die gemeinsame Inanspruchnahme der eigenbetriebsähnlichen
Einrichtung citeq der Stadt Münster“ (Anlage 1), vorbehaltlich der Zustimmung
des Rates der Stadt Münster sowie aller übrigen beteiligten Gemeinden und
Kreise, ersetzt.