Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 6 beigefügt.
Frau Wortmann informiert, dass die Wasserverbandsgebühren 2018 ohne nennenswerte Beschwerden eingeführt wurden. Die marginale Anpassung der Beiträge ist vertretbar.
Beschluss:
Die Satzung zur Erhebung der Wasserverbandsgebühren wird wie in der Anlage 3 beschlossen.