Beschluss: einstimmig angenommen

Vorlage 170/2018 zu diesem Tagesordnungspunkt ist dem Protokoll als Anlage 1 beigefügt. Die Präsentation vom Landschaftsarchitekturbüro Danielzik, Leuchter+Partner wird als Anlage 2 angefügt.

Das Landschaftsarchitekturbüro Danielzik, Leuchter+Partner stellt das Straßenbaumkonzept vor:

Zielsetzung des Konzepts ist die Erarbeitung von Maßnahmen für 33 Straßenzüge. Zudem werden Empfehlungen für die zukünftige Entwicklung sowie Vorschläge für Ersatzbäume ausgesprochen. Auffällig im Gemeindegebiet sind wiederkehrende Gestaltungsmuster der Straßenbäume. Der Baumbestand ist überwiegend 40 bis 50 Jahre alt. Aufgrund der wiederkehrenden Gestaltungsmuster gibt es keine Artenvielfalt. Dennoch liegen ein hoher Begrünungsgrad sowie einen hoher Baumbestand vor.

Bewertung der Begrünungssituation: die intensive und vernetzte Begrünung wirkt sich positiv auf die Biotopvernetzung sowie das Straßenbild aus. Es handelt sich beim Baumbestand um ähnliche Baumarten, bei denen es sich größtenteils um nicht Problemarten handelt. Die Baumstandorte sind jedoch oft problematisch platziert, sodass es zu einer Einschränkung des Wachstums und somit zu Wurzelproblemen kommt. Dies bedingt typische Pflasteraufwölbungen. Zwar ist der Anteil der Begrünung im Gemeindegebiet hoch, jedoch gibt es Bereiche, an denen keine ausreichende Begrünung vorhanden ist. Die Bewertung der Begrünungssituation wurde für die aufgenommenen Straßenzüge in kurzfristigen, mittelfristigen und langfristigen Handlungsbedarf eingeteilt.

Die Kostenschätzung ergibt nach dem heutigen Stand der Technik eine Summe von 1,94 Millionen Euro, was auf einen Zeitraum von acht Jahren 244.000 Euro jährlich ergibt.

 

Die CDU lobt das Baumkonzept und hebt hervor, dass Nottuln aufgrund der Begrünung ein lebenswerter Ort ist. Die Fraktion erkundigt sich wie mit vorhandenen Pflasteraufwölbungen umgegangen wird. Das Landschaftsarchitekturbüro entgegnet, dass Pflasteraufwölbungen für jeden Straßenzug einzeln zu betrachten seien. Entscheidender Faktor sei dabei der Wurzelraum, der einem Baum zur Verfügung steht.

Die UBG fragt, wie das Verhältnis von privaten und öffentlichen Baumkronen im Straßenbaumkonzept bewertet wird. Darauf entgegnet das Landschaftsarchitekturbüro, dass in der Beauftragung lediglich die öffentlichen Straßen betrachtet wurden. Der Straßenbaum stehe in der Bewertung in der Regel vor dem privaten Baum.

Die FDP weist darauf hin, dass Aufwurzelungen gerade für Senioren und Gehbehinderte problematisch seien, da eine Barrierefreiheit nicht gewährleistet ist. Das Aufstellen von Warnbarken als Lösung sei nicht akzeptabel. Das Landschaftsarchitekturbüro bestätigt diese Auffassung.

Die SDP lobt die Aufstellung des Straßenbaumkonzepts und möchte wissen, wer für die Festlegung einer Priorisierung verantwortlich sei. Die Fraktion regt an, dass der Ausschuss in die Beratung mit einbezogen werden solle. Herr Sonntag weist auf den Beschlussvorschlag hin.

Der Teilhabebeauftragte merkt an, dass es aus seiner Sicht erforderlich ist kurzfristig alle Aufpflasterungen anzugehen, auch wenn diese im Straßenbaumkonzept als mittel- oder langfristig priorisiert sind.

Die Fraktion der Ökologischen Liste lobt, dass das Straßenbaumkonzept auf Erhaltung der Straßenbäume ausgerichtet ist. Zudem erkundigt sich die Fraktion, wieso im Baumkataster 11.000 Bäume verzeichnet sind, sich die Maßnahmen aber lediglich auf 1.100 Bäume bezieht. Herr Kneuer entgegnet, dass im Baumkataster alle Bäume aufgeführt sind, während eine Verkehrssicherungspflicht für ca. 3.000 Straßenbäume besteht. Somit sind im Konzept ca. die Hälfte der Straßenbäume aufgenommen.


Beschlussvorschlag:

1.    Das Straßenbaumkonzept wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

2.    Das Straßenbaumkonzept wird bei künftigen Entscheidungen über gezielte Baumaßnahmen an den Straßenbäumen im Nottulner Gemeindegebiet als Entscheidungshilfe im Allgemeinen und hinsichtlich der Priorisierung einzelner Maßnahmen im Besonderen herangezogen. Die Letztentscheidung über die Durchführung konkreter Maßnahmen obliegt dem Rat.

3.    Die Verwaltung wird unter Berücksichtigung des Straßenbaumkonzeptes und der dort erfolgten Priorisierung beauftragt, die notwendigen Maßnahmen an den Bäumen in den einzelnen im Konzept benannten Straßen vorzubereiten und dem Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Ordnungswesen zur Beratung bzw. dem Rat zur Entscheidung über den Maßnahmenbeginn vorzulegen.

4.    Die Verwaltung wird ferner beauftragt, die für geplante Umsetzungen notwendigen Mittel im Gemeindehaushalt für das Jahr 2020 zu veranschlagen.