Beschluss: einstimmig angenommen

Vorlage 176/2018 zu diesem Tagesordnungspunkt ist dem Protokoll als Anlage 9 beigefügt.

Herr Driever berichtet aus den Gewerbegebieten Industriepark I und II sowie dem Gewerbegebiet Beisenbusch. Die Ansiedlung im Gewerbegebiet Beisenbusch ging schneller von statten als die im Industriepark I und II. Hier wurden größere Verkäufe ab 10.000 m² politisch abgestimmt, während kleine Verkäufe, die dem Bebauungsplan entsprachen, ohne Abstimmung durchgeführt wurden. Im Industriepark I und II können die Verkäufe der Grundstücke im Nachhinein nicht immer nachvollzogen werden. Jedoch ist festzuhalten, dass der Bebauungsplan wenig restriktive Festsetzungen getroffen hat. Wichtig sei nun für die Zukunft zu lernen: Solange die Gemeinde Eigentümer der Grundstücke ist, ist eine Mitgestaltung der Eigentumsverhältnisse in den Gewerbegebieten möglich. Es sollten im Bebauungsplan engere Festsetzungen getroffen werden, um konkrete städtebauliche Zielsetzungen zu verfolgen. Zudem sollten Kriterien für die Grundstücksvergabe aufgestellt werden, was in anderen Kommunen bereits gängige Praxis ist. Außerdem sollte im Kaufvertrag eine Bauverpflichtung verankert werden und bestimmte Bauvorgaben bestimmt werden.

Die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen merkt an, dass viele Probleme bereits gelöst seien, aber es sei der richtige Ansatz, aus der Vergangenheit zu lernen.

Die UBG erkundigt sich, ob die Gemeinde sich ein Vorverkaufsrecht einräumen könne. Herr Sonntag erläutert, dass es fraglich sei, inwieweit die Gemeinde sich ein Vorverkaufsrecht einräumen könne, da i.d.R. ein öffentlicher Zweck auf der Fläche vorgesehen sein müsse, um seitens der Gemeinde einschreiten zu können.


Beschlussvorschlag:

Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen. Damit gilt der Antrag als bearbeitet.