Sitzung: 28.11.2018 Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Ordnungswesen
Beschluss: einstimmig angenommen
Vorlage: 167/2018
Vorlage 167/2018 zu diesem Tagesordnungspunkt ist dem Protokoll als Anlage 12 beigefügt.
Die FDP fragt, ob es Überschneidungen zu anderen Gremien gibt, in denen die Gemeinde Nottuln Mitglied ist. Frau Mahnke weist daraufhin, dass die Stadtregion ein etabliertes Gremium ist. Das Thema Wohnen wird dort besonders thematisiert, sodass es für die Gemeinde Nottuln sinnvoll ist, in diesem Gremium mitzuwirken. Zudem soll eine Aufschlüsselung erstellt werden, in welchen Gremien die Gemeinde darüber hinaus mitwirkt.
Die UBG begrüßt die Vorlage. Jedoch fragt die Fraktion, bis wann sich die Zahlungen der Gemeinde an die Stadtregion rentieren. Frau Mahnke entgegnet, dass eine monetäre Messung schwer sei.
Die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen und die CDU betonen, dass Probleme in Bezug auf Wohnraum und den ÖPNV nur gemeinsam mit Münster gelöst werden können.
Die FDP erkundigt sich, warum die zwei angesetzten Vollzeitstellen so hoch dotiert sind. Herr Sonntag entgegnet, dass es sich bei den Kosten um die Gesamtkosten für die Arbeitsplätze handle.
Beschlussvorschlag:
1.
Der Rat befürwortet eine Festigung und
Vertiefung der stadtregionalen Zusammenarbeit durch einen stadtregionalen
Kontrakt.
2.
Der Rat stimmt dem stadtregionalen Kontrakt
(Anlage 1) vorbehaltlich einer gleichlautenden Beschlussfassung in den
Mitgliedkommunen der Stadtregion zu.
- Der Rat stellt den kommunalen Eigenanteil der
Gemeinde Nottuln in Höhe von 3,93 % an den stadtregionalen Budgets
„Projektmittel Stadtregion“ und „Personalaufwendungen der Geschäftsstelle
Stadtregion“ im Haushalt 2019 unter dem Vorbehalt der Mitfinanzierung
durch die stadtregionalen Kommunen gemäß stadtregionalem Kontrakt zur
Verfügung.
4. Der Rat
stimmt dem stadtregionalen Handlungskonzept für die beiden Leitprojekte
„Wohnregion 2030“ und „Velorouten“ (Anlage 3) vorbehaltlich einer gleichlautenden
Beschlussfassung in den Mitgliedskommunen der Stadtregion zu.
In Ausführung des Kontrakts wird die Verwaltung beauftragt, im Zusammenwirken
mit den Mitgliedskommunen eine Aufgabenplanung für die Stadtregion und
Projektvereinbarungen für die beiden Leitprojekte zu erarbeiten und dem Rat zur Beschlussfassung
vorzulegen.