Beschluss: einstimmig angenommen

Vorlage 155/2018 zu diesem Tagesordnungspunkt ist dem Protokoll als Anlage 7 beigefügt.

Der Vorsitzende der Bürgerstiftung, Herr Haller, stellt das Vorhaben vor. Der Künstler leihe drei Skulpturen, dessen Transport von ortsansässige Unternehmen finanziert wird. Die Aufstellung erfolge für sechs bis acht Monate. Er bittet die Verwaltung und Politik um Unterstützung. Er betont, dass die Bürgerstiftung unparteilich sei. Die Verkehrssicherungspflicht der Skulpturen müsse bei der Gemeinde liegen, da die Stiftung dazu finanziell nicht in der Lage sei.

Die CDU begrüßt das Vorhaben und betont, dass alle Maßnahmen, die Bürger in den Park ziehen zu unterstützen seien, da der Park von Bedeutung sei.

Die SPD nennt die Gemeinde Senden als gutes Beispiel. Die Fraktion erkundigt sich, welche Personalkosten entstehen. Herr Sonntag entgegnet, dass eine regelmäßige Standsicherungsprüfung sowie eine Prüfung auf Schäden durchzuführen sei.

Die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen bitten das Vorhaben nach Kräften zu unterstützen.


Beschlussvorschlag:

Der Antrag der Bürgerstiftung Nottuln, im Rhodepark vorübergehend drei Skulpturen aufzustellen (siehe Anlage 1 und 2), wird grundsätzlich befürwortet. Zu diesem Zweck wird die Verwaltung beauftragt, die notwendigen Abstimmungsgespräche mit der Bürgerstiftung Nottuln zu führen. Im Übrigen wird die Verwaltung beauftragt, vor der tatsächlichen Aufstellung der Skulpturen im Rhodepark eine Nutzungsvereinbarung mit der Bürgerstiftung Nottuln und ggf. weiteren Beteiligten zu schließen, die insbesondere

-        die Standorte der Skulpturen innerhalb des Parks,

-        Fragen der Verkehrssicherungspflicht,

-        Fragen der Regulierung etwaiger Haftpflicht- und Vandalismusschäden sowie

-        die Terminierung und die Organisation des Auf- und Abbaus der Skulpturen klärt.

Sobald die Skulpturen tatsächlich aufgestellt sind, führt die Gemeinde Nottuln die regelmäßigen Überprüfungen der Skulpturen zur Abwehr von Gefahren durch.