Die Vorlage Nr. 154/2018 wird dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 3 beigefügt.

Frau Jürgens führt in den Tagesordnungspunkt ein und weist auf das Schreiben von Blues in Nottuln e.V. hin, welches allen Ausschussmitgliedern zugeleitet wurde.

Herr Bartsch weist darauf hin, dass das beantragte Kulturprojekt der Liebfrauenschule Nottuln nicht allen zugänglich sei und aus dem Grunde nach den Kulturförderrichtlinien nicht förderfähig sei.

Frau Jürgens berichtet, dass dieses auch Thema im Kulturbeirat war und besprochen wurde, dass eine Förderung der Lesung nur unter der Voraussetzung der öffentlichen Zugänglichkeit erfolgen solle.

Herr Zbick weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass aufgrund des Aufbaus der Kulturförderrichtlinien es zu Missverständnissen kommen könne. Er schlägt vor, diese entsprechend anzupassen. Um Klarheit zu schaffen müsse lediglich der Passus „für alle Bürgerinnen und Bürger zugänglich sind“ im Text vor der Aufzählung/Spiegelstrich gesetzt werden.

Es folgt eine rege Aussprache in deren Verlauf Herr Gesmann anregt, die zukünftigen Vorlagen nach Kriterien mit kurzer Begründung zu strukturieren und Frau Block die Intention des Kulturbeirats der breitgefächerten Kulturförderung erläutert. Sie berichtet, dass es aus diesem Grund zu einer Ablehnung des dritten Antrages von Blues in Nottuln e.V. gekommen sei.


Beschluss:

Die vom Kulturbeirat der Gemeinde Nottuln empfehlenden Beschlüsse werden umgesetzt.