Beschluss: einstimmig angenommen

Die Vorlage ist dem Originalprotkoll als Anlage Nr. 1 beigefügt.

Ergänzend zur Vorlage ist den Ausschussmitgliedern eine Übersicht der erfolgten Gebührenumfrage umliegender Gemeinden übergeben worden.

Betriebsleiter Scheunemann erläutert die Kalkulation der Abwassergebühren für Schmutz- und Niederschlagswasser und sagt zu, den Rechenweg zur Ermittlung der Niederschlagswassermenge für 2019 im Protokoll zu erläutern.

 

Erläuterung der Berechnung der Niederschlagsmenge für die Kalkulation 2019

 

Durchschnittliche Niederschlagsmenge pro Jahr = 696 l/m²; dividiert durch 1.000 entspricht einer Niederschlagsmenge von 0,6960 m³/m²; abzüglich Verdunstung und Regenabschlag; entsprechen einer zu berücksichtigenden Niederschlagswassermenge von 0,2923 m³/m²; multipliziert mit den versiegelten Grundstücksflächen von 2.220.597 m² = 649.080 m³ (zuzüglich Rundungsdifferenz 44,45 m³ = Ansatz in der Gebührenkalkulation für 2019 = 649.125 m³).

 

 


Beschluss:

 

Die Abwassergebühren werden für 2019 sowohl für die Schmutzwassergebühren als auch für die Niederschlagswassergebühren unverändert beibehalten.