Beschluss: einstimmig angenommen

Vorlage 044/2018 zu diesem Tagesordnungspunkt ist dem Originalprotokoll als Anlage 5 beigefügt.

 

Ratsherr van Stein erläutert den Antrag der UBG-Fraktion, auf Basis des Rahmenplans Nottuln Nord 2025 für die dort markierten Bereiche B, C und D städtebauliche Entwürfe als Diskussionsgrundlage für eine mögliche Bauleitplanung zu erstellen.

 

Herr Fuchte berichtet, dass auch die Verwaltung die bauliche Entwicklung der in Rede stehenden Abschnitte forciert. Die genauere Prüfung der Möglichkeiten im bauplanungsrechtlichen Umgang mit den Flächen soll dabei im Rahmen der Fortschreibung des Nottulner Siedlungsentwicklungskonzepts erfolgen. Zuvor sollen bereits erste Gespräche mit den Flächeneigentümern geführt werden.

 

Ratsherr Rulle schlägt vor, zu prüfen, ob zur baulichen Entwicklung im Bereich Nottuln Nord die Unterstützung der landeseigenen Entwicklungsgesellschaft NRW.URBAN in Anspruch genommen werden kann.

 

Herr Fuchte sichert zu, dass die Angebote von NRW.URBAN zu gegebener Zeit in die Entwicklungsplanungen einbezogen werden und verweist erneut auf die Notwendigkeit, allem voran Gespräche mit den Flächeneigentümern zu führen. Hier könnte die Vielzahl der Eigentümer die Entwicklung im Rahmen eines Umlegungsverfahrens erforderlich machen.


Beschlussvorschlag:

gemäß Antrag:

Auf der Grundlage des Rahmenplans Nottuln-Nord 2025 wird zunächst für einen der noch ausstehenden Abschnitte B, C und D ein Entwurf als Grundlage für die Aufstellung eines Bebauungsplans zur weiteren Beratungsfolge erstellt.

 

Vorschlag der Verwaltung:

Die Entwicklung weiterer Bauabschnitte im Bereich Nottuln Nord soll im Rahmen der Fortschreibung des Siedlungsflächenkonzepts so schnell wie möglich vorangetrieben werden. Vorab sucht die Verwaltung jedoch bereits das Gespräch mit den Flächeneigentümern und berichtet in den politischen Gremien. In diesem Zusammenhang werden so schnell wie möglich auch erste städtebauliche Entwürfe erstellt.