Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 1 beigefügt.

In seinen Erläuterungen zur ganzjährigen Öffnung des Hallenbades (Bezug: Antrag der Reha-Aktiv-Gemeinschaft vom 03.11.2017) verweist Betriebsleiter Scheunemann auf den Belegungsplan des Hallenbades und ergänzt, dass seitens der Gemeindewerke nach wie vor der Reha-Aktiv-Gemeinschaft eine freie Kapazität freitags von 20:15 Uhr bis 21:45 Uhr angeboten wird. Mit diesen erweiterten Kapazitäten wäre es der Sportgemeinschaft möglich, alle auf der Warteliste aufgelisteten Personen im Nottulner Hallenbad unterzubringen.

Betriebsleiter Scheunemann erläutert umfassend die technischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Auswirkungen für den Fall eines ganzjährigen Betriebes des Hallenbades, stellt dabei verschiedene Szenarien für eine Erlös/Kostenbetrachtung dar und geht dabei auch auf die durch die Reha-Aktiv-Gemeinschaft maximal erwartete Einnahmesituation ein. Selbst bei einer sehr optimistischen Betrachtung würde sich das berechnete Defizit von jährlich rd. 128.000 € für einen Zeitraum von 4 Monaten nicht nennenswert verringern. Aus o.a. Gründen rät Betriebsleiter Scheunemann von der Umstellung des Hallenbades auf einen ganzjährigen Betrieb ab. Obwohl das Ansinnen der Reha-Aktiv-Gemeinschaft zu verstehen sei, könne das insbesondere für die Öffentlichkeit und für den Schwimmunterricht der Schulen konzipierte Hallenbad leider die bestehenden Defizite fehlender Rehabilitationsbäder vor dem Hintergrund des Demographiewandels nicht auffangen.

 

Die zahlreich vertretenen Mitglieder der Reha-Aktivgemeinschaft erläutern nochmals die vertretende Sichtweise des Antrages vom 03.11.2017 und stellen Nachfragen zum Bericht der Betriebsleitung, die durch Betriebsleiter Scheunemann beantwortet werden.

 

Die Beigeordnete, Frau Block, stellt dar, dass die Aufgabe zum Betrieb eines Rehabilitationsbades nicht originäre Aufgabe der Gemeinde sei und das hohe Defizit, resultierend aus einem ganzjährigen Betrieb des Hallenbades, aus dem Gemeindehaushalt nicht zu stemmen sei.

 

Die o.a. Sichtweisen der Betriebsleitung und der Beigeordneten werden weitgehend auch durch die Mitglieder des Betriebsausschusses vertreten. Es solle aber ein Beschluss gefasst werden, der den Bestrebungen der Reha-Aktiv-Gemeinschaft, auf politischem Wege, mit Unterstützung der Gemeinde, weiter an dem Ziel zur Errichtung eines Rehabilitationsbades zu arbeiten (z.B. auf interkommunaler Ebene), nicht zuwiderlaufen würde.

 

Sitzungsunterbrechung von 20:05 Uhr bis 20:12 Uhr.

 

Im Anschluss unterbreitet Ratsherr Upmann für die CDU-Fraktion einen neu formulierten Beschlussvorschlag.

 

Beschlussvorschlag:

 

  • Der Bericht der Betriebsleitung wird zur Kenntnis genommen.
  • Die Gemeinde/der Wirtschaftsförderer wird beauftragt, durch interkommuale oder privatwirtschaftliche Gespräche, Anregungen oder Lösungsansätze zu ermitteln und den Haupt- und Finanzausschuss in regelmäßigen Abständen zu unterrichten.

 

Dieser Beschlussvorschlag wird einstimmig angenommen.

 

 


Beschluss:

 

  • Der Bericht der Betriebsleitung wird zur Kenntnis genommen.

 

  • Die Gemeinde/der Wirtschaftsförderer wird beauftragt, durch interkommunale oder privatwirtschaftliche Gespräche, Anregungen oder Lösungsansätze zu ermitteln und den Haupt- und Finanzausschuss in regelmäßigen Abständen zu unterrichten.