Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 2 beigefügt.

Betriebsleiter Scheunemann erläutert den Sachverhalt und teilt mit, dass am 01.03.2018 die jährliche Informationsveranstaltung mit den Bewirtschaftern im Wasserschutzgebiet stattgefunden hat und die landwirtschaftlichen Vertreter ihr Interesse bekundet haben, auch im Jahr 2018 an einem freiwilligen Düngeverzicht teilnehmen zu wollen.

Herr Nolte, IWW Mülheim a.d.R., erläutert die im Vergleich zu den Vorjahren in 2017 als gering einzustufende mikrobiologische Belastung des Nottulner Grundwassers, betont den Erfolg der Maßnahme „Freiwilliger Düngeverzicht“ und empfiehlt eine Fortsetzung. Herr Nolte ergänzt seinen Bericht um die „Pflanzenschutzmitteleinträge im Wasserschutzgebiet“; die aber nach seiner Prüfung für das Nottulner Wasserschutzgebiet zurzeit unproblematisch sind und weit unterhalb der Grenzwerte liegen würden. Die Berichterstattung wird abschließend ergänzt um die Problematik Triflouracetat (TFA) in Trinkwässern. Auch da liegt das Nottulner Trinkwasser nach Vermischung mit dem Coesfelder Wasser unterhalb der gesundheitlichen Orientierungswerte (GOW). Das Nottulner Trinkwasser entspricht lt. Herr Nolte in vollem Umfang den strengen Vorgaben der Trinkwasserverordnung.

Hiernach beantworten Betriebsleiter Scheunemann, Herr Nolte und Frau Elies von der Landwirtschaftskammer Coesfeld die Fragen der Ausschussmitglieder.

Im Betriebsausschuss wird darüber beraten, die Beschlussfassung zu splitten und die Betriebsleitung mit der Fortsetzung des freiwilligen Düngeverzichtes und den Abschluss der jährlichen Verträge für die Dauer von 5 Jahren zu beauftragen und auf eine Beratung im Betriebsausschuss zu verzichten. Der „Grundwasserbericht“ soll weiterhin jährlich erfolgen.       

 

Ergänzung des Beschlussvorschlages:

  • Die Betriebsleitung wird beauftragt, jährlich beginnend mit der Periode 2018/2019, die Vereinbarungen über den Düngeverzicht für einen Zeitraum von zunächst 5 Jahren in Abstimmung mit den Bewirtschaftern abzuschließen.
  • Jährlich erfolgt ein Bericht zur Grundwassersituation im Wasserschutzgebiet zu wichtigen Parametern.

Beschluss:

 

-       Die Vereinbarungen über den Verzicht auf eine Wirtschaftsdüngung für einen Teilbereich des Wasserschutzgebietes zwischen den Bewirtschaftern und der Wasserversorgung Nottuln, werden für die Periode 01.07.2018 bis 30.06.2019 entsprechend der Sachverhaltsdarstellung fortgesetzt.

 

-       Die Betriebsleitung wird beauftragt, jährlich, beginnend mit der Periode 2018/2019, die Vereinbarungen über den Düngeverzicht für einen Zeitraum von zunächst 5 Jahren in Abstimmung mit den Bewirtschaftern abzuschließen.

 

-       Jährlich erfolgt ein Bericht zur Grundwassersituation im Wasserschutzgebiet zu wichtigen Parametern.