Beschluss: einstimmig angenommen

Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 26.2 beigefügt.

 


Beschluss:

Die der Vorlage beigefügte Satzung über die Wahrung der Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen in der Gemeinde Nottuln wird beschlossen und soll zum 01.01.2018 in Kraft treten.

Gleichzeitig tritt die Satzung über die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung in der Gemeinde Nottuln vom 02.02.2010 außer Kraft.

Herr Heinz Rütering, Behindertenbeauftragter der Gemeinde Nottuln, wird zum zukünftigen Teilhabebeauftragten bestellt.