Sitzung: 12.12.2017 Rat
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 34, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Vorlage: 209/2017
Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 22 beigefügt.
Beschluss:
- Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 81 „Gewerbegebiet Buxtrup“ zur Verschiebung einer Baugrenze des Rates vom 11.10.2011 (VL 085/2011) sowie der Aufstellungsbeschluss zur Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 81 „Gewerbegebiet Buxtrup“ vom 09.09.2008 werden aufgehoben.
- Das eingeleitete Verfahren zur 65. Änderung des Flächennutzungsplanes wird weitergeführt.
- Im Parallelverfahren wird das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 130 „Gewerbegebiet Buxtrup, nordwestlicher Teil“ für den in Anlage 2 abgegrenzten Geltungsbereich eingeleitet (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB). Ziel des Planverfahrens ist die Erweiterung eines Gewerbegebietes, die Sicherstellung einer geeigneten verkehrlichen Anbindung sowie das Heranrücken von Baugrenzen an die B 525.