Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 34, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 22 beigefügt.


Beschluss:

  1. Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 81 „Gewerbegebiet Buxtrup“ zur Verschiebung einer Baugrenze des Rates vom 11.10.2011 (VL 085/2011) sowie der Aufstellungsbeschluss zur Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 81 „Gewerbegebiet Buxtrup“ vom 09.09.2008 werden aufgehoben.
  2. Das eingeleitete Verfahren zur 65. Änderung des Flächennutzungsplanes wird weitergeführt.
  3. Im Parallelverfahren wird das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 130 „Gewerbegebiet Buxtrup, nordwestlicher Teil“ für den in Anlage 2 abgegrenzten Geltungsbereich eingeleitet (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB). Ziel des Planverfahrens ist die Erweiterung eines Gewerbegebietes, die Sicherstellung einer geeigneten verkehrlichen Anbindung sowie das Heranrücken von Baugrenzen an die B 525.