Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 18 beigefügt.
Beschluss:
Die Straße „Feldstiege“ wird in der in Anlage 1 dargelegten Abgrenzung gemäß § 2 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetz NRW gewidmet und gemäß § 6 Abs. 3 Straßen- und Wegegesetz NRW als Gemeindestraße eingestuft.