Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 27 beigefügt.

 


Beschluss:

Die in Ziffer 5 der Kulturförderrichtlinien benannten Abgabetermine werden wie folgt geändert:

1.       Abgabetermin: 01. Oktober

2.       Abgabetermin: 01. April

Hinweis: „rückwirkend“ bei Inkrafttreten gestrichen