Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 27 beigefügt.
Beschluss:
Die in Ziffer 5 der Kulturförderrichtlinien benannten Abgabetermine werden wie folgt geändert:
1. Abgabetermin: 01. Oktober
2. Abgabetermin: 01. April
Hinweis: „rückwirkend“ bei Inkrafttreten gestrichen