Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltung: 4

Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 9 beigefügt.

Frau Block stellt den Sachverhalt dar. Sie hebt hervor, dass die Gemeinde Nottuln aufgrund der Haushaltslage verpflichtet ist, Abgaben zu erheben. Die Unterdeckung aufgrund der Personalkosten aus dem Jahr 2017 wird in der Kalkulation auf zwei Jahre verteilt.

Ratsherr Andreas Winkler erklärt, dass vor allem die Anlieger im Bereich des Wasser- und Bodenverbandes Unterer Kleuterbach für die Wasserverbandsgebühren hohe Beträge zahlen müssen. Eine Streckung der Personalkosten auf vier Jahre ist somit wünschenswert.

Die Ratsherren Karl Hauk-Zumbülte und Jan Van de Vyle weisen auf nicht ausreichende Überlegungen in dem neuen Landeswassergesetz hin.

Herr Westebbe informiert, dass eine Streckung der Personalkosten von zwei auf vier Jahre keinen großen Verwaltungsaufwand mit sich bringt. Auf die Frage von Ratsherrn Klaus Overesch hin zu der Einführung einer Einheitsgebühr erklärt Herr Westebbe, dass dafür keine Rechtsprechung besteht und Prozessrisiken beinhalten würden.

Nach der Beschlussfassung weist Herr Westebbe auf die Überarbeitung der Satzung für die nächste Ratssitzung am 12.12.2017 hin. Er bedankt sich bei den Mitarbeiterinnen aus dem Steueramt, die mit großem Engagement die umfangreiche Umstellung der Wasserverbandsgebühren geleistet haben.


Beschluss:

Die Neufassung (einschließlich Streckung der Kostenunterdeckung aus dem Jahr 2017 auf vier Jahre) der in Anlage 1 dargestellten Satzung zur Erhebung der Wasserverbandsgebühren gemäß § 64 LWG NRW der Gemeinde Nottuln und die sich hieraus ergebende Gebührenkalkulation werden beschlossen.