Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 29, Nein: 0, Enthaltungen: 4

Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 14 beigefügt.

Ratsherr Hartmut Rulle appelliert an die Verwaltung, neben dem Geruchsgutachten auch die Belastung durch Lärm begutachten zu lassen. Herr Fuchte weist darauf hin, dass ein Lärmschutzgutachten als etwas weniger bedeutsam angesehen wird, da gegen den Lärm aktive und passive Schallschutzmaßnahmen durchgeführt werden können. Zudem ist bei einem weiteren Gutachten mit einem Mehraufwand von rd. 3.000 Euro zu rechnen. Ratsfrau Margarete Große Wiesmann sieht die Lärmproblematik an erster Stelle. Ratsherr Jan Van de Vyle plädiert für das Lärmgutachten, da dieses bei der Erstellung des Baugebietes doch eingeholt werden muss. Ratsherr Hartmut Rulle schlägt vor, den Beschlussvorschlag um das Lärmgutachten zu erweitern. Dies trifft auf die Zustimmung der Verwaltung.


Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt vor Beginn des Bauleitverfahrens ein Lärm- und Geruchsgutachten für den betrachteten Bereich zu beauftragen. So könnte bei entsprechender Grenzwertüberschreitung ein aufwändiges Verfahren vor Entstehen weiterer Kosten abgebrochen werden, falls die Planung nicht umsetzbar ist.