Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Vorlage 046/2017 zu diesem Tagesordnungspunkt ist dem Originalprotokoll als Anlage 1 beigefügt.

Herr Hildebrandt (Teileigentümer) und Herr Söhner (Wrocklage & Partner Architekten) stellen das Projekt der Erweiterung des Nettomarktes sowie die Neugestaltung des künftigen Raiffeisenmarktes vor. Neben einer größeren Verkaufsfläche (rd. 1.000 m² Nettomarkt und ca. 800 m² Raiffeisenmarkt) werden zudem neue Lageräume geschaffen, als auch ein rd. 250 m² großes Außenlager für den Raiffeisenmarkt. Zudem wird der Warenanlieferungsbereich neupositioniert bzw. optimiert. Die Eingangsbereiche des Nettomarktes und des künftigen Raiffeisenmarktes werden neugestaltet sowie eine Neugestaltung/Aafwertung der Klinkerfassade vorgenommen. In der Nähe der Eingangsbereiche der Märkte werden die benötigten Fahrradständer positioniert. Die Parkplatzfläche wird mit Grünelementen/Bepflanzung aufgewertet. Die genaue Detailplanung (Baumart, Position, Größe) wird im Vorhabenbezogenen Bebauungsplan geklärt. Da die B 525 in absehbarer Zeit zur Gemeindestraße herabgestuft wird, besteht die Möglichkeit, die Zufahrt neu zu positionieren, um so einen besseren Wahrnehmungseffekt zu erzielen, aber auch um eine optimalere Stellplatzanordnung zu ermöglichen. Der Vertreter des Raiffeisenmarktes wies darauf hin, dass die neue zentral gelegene Zufahrt eine Voraussetzung für die Ansiedlung des Raiffeisenmarkte ist, da die Räumlichkeiten des künftigen Raiffeisenmarktes baulich bedingt im Hintergrund liegen und durch die Zufahrt die Wahrnehmung des Raiffeisenmarktes deutlich verbessert wird. Die bereits ansässigen Kleinbetriebe (Lotto Totto und Bäckerei) bleiben dem bisherigen Standort treu und begrüßen zudem die Aufwertung und Erweiterung des Gebäudekomplexes. Der Zeitraum der Umbauarbeiten wird auf 10 bis 12 Monaten angesetzt. Der Betrieb des Nettomarktes und der ansässigen Kleinbetriebe wird für den Großteil der Umbauarbeiten aufrechterhalten bleiben können. Die Immissionsbelastung der Nachbarschaft wird im Verfahren untersucht.

Herr Fuchte fügt hinzu, dass im Detail eine Verträglichkeitsanalyse bezüglich des geplanten Verkaufssortiments vorgenommen wird, um einen eventuellen Zielkonflikt ausschließen zu können.

Parteiübergreifend wird dem geplanten Projektvorhaben eine große Zustimmung ausgesprochen.


Beschlussvorschlag:

Ein Verfahren zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 156 „Einkaufszentrum südlich der Appelhülsener Straße“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB für den in Anlage 3 abgegrenzten Geltungsbereich wird eingeleitet (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB).

Ziel des Planverfahrens ist die Ausweisung eines Sondergebietes für großflächigen Einzelhandel (Einkaufszentrum).