Beschluss: mehrheitlich angenommen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 7, Enthaltungen: 1

Die Vorlage 180/2015 zu diesem Tagesordnungspunkt ist dem Originalprotokoll als Anlage 5 beigefügt.

Herr Fuchte erläutert kurz den Antrag der Jagdgenossenschaft, hierbei geht es um die Anpflanzung von Feldgehölzen und Hecken auf Gemeindegebiet. Die errechneten Unterhalts- bzw. Pflegekosten für die vorhandene Grünfläche liegen nach einer ersten Abfrage bei bis zu 3.900 Euro im Jahr. Dies ist eine Kostenreduzierung von rd. 50 % gegenüber dem ursprünglichen Angebot von knapp 8.000 Euro. Die Unterhaltskosten für die Pflege der Hecke würden voraussichtlich erst ab dem 10. Jahr der Anpflanzung anfallen, auf Grund des Heranwachsens der Hecke. Die Kosten dafür würden bei bis zu 650 Euro im Jahr liegen, wiederum eine Kostenreduzierung von etwa 80 % gegenüber den ursprünglich geschätzten Kosten knapp 3.250 Euro. Die Kosten für die Anpflanzung der Vegetation würden durch die Jagdgenossenschaft mit rd. 11.000 Euro erfolgen. Herr Kentrup, Vertreter der Jagdgenossenschaft, bekräftigt nochmal die Absichten der Jagdgenossenschaft. Der Fokus der Maßnahme liegt nicht bei der Jagd, sondern in der Investition in den Natur- und Umweltschutz. Zudem berichtet Herr Kentrup über die Vorlage eines Angebotes durch einen Landwirt, der die Pflege der Grünfläche übernimmt und als Entschädigung die anfallende Mahd in Anspruch nimmt.

Die CDU Fraktion regt an, dass der Beschluss vertagt werden soll und unter den geklärten Umstanden mit dem Angebot des Landwirtes und einer adäquaten Kostenaufteilung eine entsprechende Abstimmung erfolgt. Die UBG stellt den Antrag auf Entscheidung im derzeitigen Ausschuss. Das Abstimmungsergebnis lautet 10 x Ja und 8 x Nein für die sofortige Entscheidung. Dementsprechend wird über den Beschluss der Anpflanzung und die dadurch entstehenden Mehrkosten für die Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Flächen und die Kosten für die Pflege der Hecke durch die Gemeinde Nottuln entschieden.


Beschluss:

Die durch die Anpflanzung entstehenden Mehrkosten für die Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Flächen sowie die Kosten für die Pflege der Hecke werden dauerhaft durch die Gemeinde Nottuln getragen.