Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 10 beigefügt.

 


Beschluss:

Die vorliegende Änderung des Bebauungsplans Nr. 003 „Schulze-Frenking“ (Anlage 2) wird gemäß § 10 Baugesetzbuch als Satzung beschlossen. Die zugehörige Begründung (Anlage 3) wird beschlossen.