Beschluss: mehrheitlich angenommen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 2, Enthaltungen: 0

Die Vorlage zu diesem Tagesordnungspunkt (119/2014) ist dem Originalprotokoll als Anlage 2 beigefügt.

Auf Nachfrage sagt Herr Tenhündfeld zu, dass das Ladenlokal per Vertrag festgesetzt wird. Hinsichtlich der Umsetzung des vorliegenden Entwurfs werden lediglich untergeordnete bauliche Aspekte, z. B. die Grundrisse der Wohnungen angepasst.

In der folgenden Diskussion beantwortet Herr Tenhündfeld Fragen zum Entwurf. Er sagt zu, dass die Umsetzung eines Ladenlokals und die Fassadengestaltung vertraglich festgelegt werden.

Auf Nachfrage sagt Herr Schneider, dass zurzeit keine Flächen für die Realisierung der Pläne des DRK, Einrichtung einer Wohngruppe für Menschen mit dementiellen Erkrankungen, zur Verfügung stehen.

Herr Kruse weist auf die beengte Verkehrslage für Radfahrer und Fußgänger im Kreuzungsbereich Schützenstraße / Niederstockumer Weg hin. Er bittet darum, im Zuge der Neuplanung des Grundstücks auch eine Aufweitung zum Niederstockumer Weg hin zu prüfen. Herr Schneider ergänzt den Hinweis um den Kreuzungsbereich Friedhofstraße / Niederstockumer Weg / Daruper Straße. Er sagt zu, die Verkehrssituation prüfen zu lassen.

Auf Antrag der UBG-Fraktion findet eine Unterbrechung der Sitzung für 5 Minuten statt. Anschließend wird die Sitzung fortgesetzt.

Auf Nachfrage von Herrn van Stein bestätigt Herr Tenhündfeld, dass die Einrichtung eines Einzelhandelsgeschäftes im geplanten Ladenlokal vertraglich festgelegt wird.

Der Vorsitzende stellt den Beschlussvorschlag einschließlich der Anregungen aus dem Ausschuss zur Abstimmung. Diese werden Vertragsbestandteil. Der Ausschuss stimmt dem Beschlussvorschlag mehrheitlich zu.

 

 


Beschlussvorschlag:

Einem Verkauf des Grundstücks Niederstockumer Weg 2 an den Bieter Tenhündfeld wird zugestimmt. Die Verwaltung soll entsprechende Vertragsverhandlungen führen. Der vorgestellte Entwurf (Anlage 1) soll Vertragsbestandteil werden.