Die Vorlage zu diesem Tagesordnungspunkt (113/2014) ist dem Originalprotokoll als Anlage 4 beigefügt.

Auf Nachfrage erläutert Herr Fuchte, dass im vorliegenden Bebauungsplan Festsetzungen getroffen wurden, die in einem bestimmten Teilbereich im Erdgeschoss die Wohnnutzung verbieten. Gewerbliche Nutzung ist somit in diesem Teil räumlich gebunden. Aufgrund der Ausweisung als Mischgebiet würde eine reine Wohnnutzung im Geltungsbereich des Bebauungsplans derzeit nicht genehmigt werden.

Auf Nachfrage erläutert Frau …, dass die im Entwurf eingezeichnete Müllsammelstelle baulich eingefasst und eingegrünt wird, so dass sie im Erscheinungsbild nicht dominiert.

Frau Kleinschmidt erkundigt sich nach einer Gestaltungssatzung für diesen Bereich. Herr Fuchte erläutert, dass es keine übergeordnete Gestaltungssatzung für die gesamte Gemeinde gibt. Gestalterische Festsetzungen werden je nach Einzelfall auch in den Bebauungsplänen getroffen.

Auf weitere Nachfragen erläutert Herr Fuchte, dass die Anregungen der Anwohner in einem deutlichen Maß in der Abwägung berücksichtigt wurden. Die Gemeinde sieht den Bebauungsplan auch als Chance, die Grundstücksverhältnisse neu zu ordnen. Der heutige Bürgersteig kann zukünftig erweitert werden.

Herr Haase stellt beide Teile des Beschlussvorschlags gemeinsam zur Abstimmung. Unter Punkt 2 ändert sich gegenüber der Beschlussvorlage die Angabe zu den Anlagenummern.


Beschlussvorschlag:

1. Die in Anlage 1 gegebenen Abwägungsempfehlungen werden beschlossen.

2. Die vorliegende Änderung des Bebauungsplans Nr. 68 „Stiftsgärten“ (Anlage 2) im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch wird gemäß § 10 Baugesetzbuch als Satzung beschlossen. Die zugehörige Begründung (Anlage 4-7) wird beschlossen.