Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 1 beigefügt.
Der Bürgermeister teilt mit, dass die angekündigte schriftliche Antwort des Landesbetriebes straßen.nrw noch aussteht. Sobald diese Antwort eingetroffen ist, wird er den zuständigen Fachausschuss informieren.
Beschluss:
Dem Antragsteller wird mitgeteilt, dass sein Antrag nicht in den Zuständigkeitsbereich der Gemeindeverwaltung fällt und dass dieser dem Landesbetrieb Straßenbau NRW mit Bitte um Prüfung zugeleitet wird.