Beschluss: einstimmig angenommen

Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 2 beigefügt.

Zu Beginn des Tagesordnungspunktes weist der Betriebsleiter, Herr Scheunemann, auf eine erforderliche Korrektur des Beschlussvorschlages der Betriebsleitung über die Verwendung des Jahresüberschusses in Höhe von 338.498,32 € hin. Als Eigenkapitalverzinsung sind an den Gemeindehaushalt 59.503,06 € (statt 56.871,75 €) abzuführen. Dementsprechend verringert sich der Betrag für die Rücklagenzuführung auf 278.995,26 € (statt 281.626,57 €).

 

Der Wirtschaftsprüfer, Herr Dr. Weckerle, stellt anschließend den Jahresabschluss des Abwasserwerkes für das Wirtschaftsjahr 2013 vor. Da im weiteren Verlauf festgestellt wird, dass der Entwurf der Schlussbilanz zum 31.12.2013 in der Sitzungsvorlage nicht dem Entwurf der Schlussbilanz im Prüfungsbericht entspricht, wird im Beschlussvorschlag der Betrag der Bilanzsumme zum 31.12.2013 auf den richtigen Wert von 21.574.138,44 € korrigiert.

 

Herr Scheunemann bittet die Ausschussmitglieder darum, das Versehen zu entschuldigen. Die Korrekturvorlage zum Jahresabschluss des Abwasserwerkes wird der Sitzungsniederschrift beigefügt und mit den Unterlagen für die nächste Ratssitzung versandt.

 

Nach der Beantwortung von Fragen der Ausschussmitglieder durch den Wirtschaftsprüfer und der Betriebsleitung wird folgender geänderter Beschluss gefasst.

 


Beschluss:

 

  1. Der Jahresabschluss des Abwasserwerkes der Gemeinde Nottuln für das Wirtschaftsjahr 2013 wird zum 31.12.2013 mit einer Bilanzsumme in Höhe von 21.574.138,44 € und der Gewinn- und Verlustrechnung mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 338.498,32 € in der als Anlage beigefügten Form festgestellt.

 

Von dem Jahresgewinn werden 59.503,06 € als Eigenkapitalverzinsung an den Gemeindehaushalt abgeführt und 278.995,26 € den Rücklagen zur Verstärkung der Eigenkapitalbasis zugeführt.

 

  1. Der Betriebsleitung wird für das Wirtschaftsjahr 2013 Entlastung erteilt (gilt nur für die Sitzung des Betriebsausschusses).

 

Dem Betriebsausschuss wird für das Witschaftsjahr 2013 Entlastung erteilt (gilt nur für die Sitzung des Rates der Gemeinde Nottuln).