Beschluss: mehrheitlich angenommen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 5, Enthaltungen: 3

Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 3 beigefügt.

 

Herr Borgs erläutert den Antrag der FDP-Fraktion im Hinblick darauf, dass bereits zum jetzigen Zeitpunkt darüber beschlossen werden sollte, dass in der Gemeinde Nottuln keine flächendeckenden Prüfungspfichten privater Abwasserleitungen, die über die gesetzlich zwingenden Regelungen hinausgehen würden, erfolgen sollen.

 

Herr Groß und Herr Wittmann stellen dar, dass man vor einer derartigen Beschlussfassung zunächst die Rechtsverordnung abwarten und sich alle Optionen offen halten sollte.

 

Nach der Beratung erfolgt die Abstimmung, mit Zustimmung von Herrn Borgs für die Antragstellerin, für die Beschlussalternative zu 2. des Beschlussvorschlages.

 

 


Beschluss:

 

Die Dichtheitsprüfung außerhalb des Rechtsrahmens der Änderung des Landeswassergesetzes vom 05.03.2013 in Verbindung mit der zu erwartenden Abwasserverordnung Teil 2 „Funktionsprüfung privater Abwasserleitungen“ wird, sofern kein begründeter Einzelfall vorliegt, auf unbestimmte Zeit ausgesetzt bzw. nicht eingeführt.