Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 11 beigefügt.

 

Herr Fallberg erläutert den Sachverhalt.

 

Nach kurzer Aussprache fasst der Rat folgenden Beschluss:


Beschluss:

 

1.      Der Rat stimmt denen als Anlage 2 beigefügten Grundsätzen über Art, Dauer und Umfang der Ermächtigungsübertragungen gem. § 22 Abs. 1 GemHVO NRW zu.

 

2.      Es werden Ermächtigungsübertragungen in Höhe von 1.663.429,38 € gebildet. Die daraus resultierenden Änderungen in den Ergebnis- und Finanzplänen der Haushaltsjahre 2012 – 2015 werden wie in der Anlage 3 dargestellt und zur Kenntnis genommen.