Die Vorlage zu diesem Tagesordnungspunkt (020/2013) ist dem Originalprotokoll als Anlage 4 beigefügt.

 

Der Bau der Regenrückhaltung wird sowohl von der Bauaufsicht des Kreises Coesfeld als auch von der Gemeinde Nottuln überwacht.

 

Herr Flögel sieht weiterhin zu wenig Berücksichtigung des Radverkehrs. Herr Fuchte verweist auf die im Zuge des Planverfahrens eingeführten Verbesserungen auf dem Gelände. Die Zufahrt über die Mauritzstraße kann erst geändert werden, wenn die Gemeinde nach Bau der Ortsumgehung Straßenbaulastträger für die Ortsdurchfahrt ist.

 


Beschlussvorschlag:

1. Der Rat der Gemeinde Nottuln stimmt der Abwägung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 132 „Einkaufszentrum nördlich der Appelhülsener Straße“ abgegebenen Stellungnahmen wie in Anlage 2 zur Vorlage vorgeschlagen, zu. Die Abwägung der Stellungnahmen wird Bestandteil der Begründung.

2. Der Rat der Gemeinde Nottuln stimmt dem Vorhaben- und Erschließungsplan (Anlage 3 zur Vorlage) in der Fassung vom 13.11.2012 zu. Der Vorhaben- und Erschließungsplan wird Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans.

3. Der Rat der Gemeinde Nottuln beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 132 „Einkaufszentrum nördlich der Appelhülsener Straße“ in der Fassung vom 12.11.2012 (Anlage 2 zur Vorlage) gemäß §§ 2 und  10 Abs. 1 Baugesetzbuch i. V. m. § 12 Baugesetzbuch und §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung NRW als Satzung. Der Gemeinderat beschließt die Begründung in der Fassung vom 12.11.2012 und den Umweltbericht ist der Fassung vom 25.09.2012 (Anlage 5 und 6 zur Vorlage). Die Anlagen 7-15 zur Vorlage liegen der Beschlussfassung zu Grunde.