Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Die Vorlage zu diesem Tagesordnungspunkt (019/2013) ist dem Originalprotokoll als Anlage 10 beigefügt.

 

Herr Fuchte erläutert, dass durch die Änderung des Bebauungsplans nur nicht zentrenrelevante Einzelhandelssortimente zulässig werden. Eine weitere Differenzierung der Sortimente erfolgt nicht.


Beschlussvorschlag:

Ein Verfahren zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 109 „Gewerbe- und Industriegebiet Beisenbusch“ im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB wird mit der im Sachverhalt genannten Zielstellung eingeleitet (Aufstellungsbeschluss).