Sitzung: 20.02.2013 Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Ordnungswesen
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Vorlage: 019/2013
Die Vorlage zu diesem Tagesordnungspunkt (019/2013) ist dem Originalprotokoll als Anlage 10 beigefügt.
Herr Fuchte erläutert, dass durch die Änderung des Bebauungsplans nur nicht zentrenrelevante Einzelhandelssortimente zulässig werden. Eine weitere Differenzierung der Sortimente erfolgt nicht.
Beschlussvorschlag:
Ein Verfahren zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 109 „Gewerbe- und Industriegebiet Beisenbusch“ im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB wird mit der im Sachverhalt genannten Zielstellung eingeleitet (Aufstellungsbeschluss).