Beschluss: mehrere Beschlüsse >> Niederschrift

Die Vorlage zu diesem Tagesordnungspunkt (016/2013) ist dem Originalprotokoll als Anlage  5 beigefügt.

 

Die Ergebnisse der Beteiligung und das weitere Vorgehen werden kontrovers diskutiert.

 

Es wird die Frage gestellt, wie die Bodendenkmalbehörde zu einer Bebauung steht und ob sie eine Bebauung auf der Burg verhindern kann. Die Bodendenkmalbehörde hat bislang eine Festsetzung von Grünfläche über dem Bodendenkmal begrüßt und sich dabei gegen den Bau von Gartenhäuschen o. ä. ausgesprochen. Daraus ist abzuleiten, dass eine Bebauung der Fläche nicht im Sinne der Bodendenkmalbehörde ist. Die nächste Anfrage bei der Bodendenkmalbehörde soll im Rahmen der formellen frühzeitigen Beteiligung zum Bebauungsplanverfahren erfolgen. Dazu muss zunächst aber die Entscheidung für ein Planungskonzept fallen, das als Entwurf ausgearbeitet werden soll. Die Gemeinde muss die Stellungnahme der Bodendenkmalbehörde bei der Abwägung berücksichtigen. Der Bodendenkmalbehörde muss z. B.  Gelegenheit für Grabungsarbeiten gegeben werden. Ist die Bodendenkmalbehörde mit der Abwägung der Gemeinde nicht einverstanden, kann sie das Ministerium für eine Entscheidung anrufen.

 

Es wird seitens der CDU-Fraktion zu bedenken gegeben, dass auch ein punktueller Eingriff in das Bodendenkmal dieses in seiner Gesamtheit zerstören werde.

 

Einige Eigentümer und Bewohner im Publikum äußern sich negativ zur Festsetzung einer Grünfläche (Szenario B).


Beschlussvorschlag:

 

a)      Die Verwaltung wird beauftragt, Szenario B (Private Grünflächen + Randbebauung) angepasst weiterzuverfolgen und das formelle Bebauungsplanverfahren weiter zu führen.

 

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich angenommen

Ja 6 / nein 3 / Enthaltung 7

 

Oder

 

b)      Die Verwaltung wird beauftragt, die Baulandentwicklung „Auf der Burg“ weiter zu verfolgen (Szenario C), Gespräche mit der Denkmalbehörde zu führen und mit den Eigentümern eine Gesamterschließung zu suchen.

 

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich abgelehnt

Ja 5 / nein 6 / Enthaltung 5

 

Oder

 

c)      Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren im südlichen Teil ruhen zu lassen und das Bebauungsplanverfahren nur noch im nördlichen Teil weiter zu führen (Szenario A). Die Verwaltung wird beauftragt, die Aufhebung der Veränderungssperre für den südlichen Teil des Bebauungsplans vorzubereiten.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich abgelehnt

Ja 2 / nein 14 / Enthaltung 0