Beschluss: zur Kenntnis genommen

Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 5 beigefügt.

 

Frau Block stellt den Sachverhalt dar und macht deutlich, dass gemäß Runderlass des Innenministeriums „Kredite und kreditähnliche Rechtsgeschäfte der Gemeinden (GV)“ eine örtliche Dienstanweisung empfohlen wird. Diese muss sowohl dem Haupt- und Finanzausschuss als auch dem Rat zur Kenntnis gebracht werden.

 

Nach kurzer Aussprache fasst der Haupt- und Finanzausschuss folgenden Beschluss:


Beschluss:

 

Die Dienstanweisung für den Einsatz von derivaten Finanzinstrumenten im kommunalen Finanz- und Schuldenmanagement bei der Gemeinde Nottuln vom 06.07.2012 wird zur Kenntnis genommen.