Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 9 beigefügt.
Nach kurzer Aussprache fasst der Haupt- und Finanzausschuss folgenden Beschluss:
Beschluss:
Dem in
Anlage 1 befindlichen Antrag gem. § 24 Gemeindeordnung NRW wird nicht gefolgt.
Den Antragstellern wird die im Sachverhalt aufgeführte Begründung mitgeteilt.