Beschluss: einstimmig angenommen

Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 1 beigefügt.

 

Ratsherr Dr. Geuking weist darauf hin, dass dieser Sachverhalt bereits in der Vergangenheit diskutiert worden ist mit dem Ergebnis, dass die Errichtung weiterer Photovoltaikanlagen auf Freiflächen nicht umsetzbar ist.

 

Auf die Frage des Ratsherrn Gausebeck nach der rechtlichen Zulässigkeit weiterer Freiflächenanlagen teilt der Mitarbeiter der Gemeindewerke Nottuln, Herr Gerding, mit, dass nach dem aktuellen EEG auf landwirtschaftlichen Nutzflächen grundsätzlich keine Photovoltaikanlagen mehr gefördert werden. Als Ausnahme gelten Flächen, die an Autobahnen und Bahntrassen angrenzen. Auf Ihnen dürfen Anlagen errichtet werden, wenn die Flächen einen Abstand zur Autobahn oder Bahntrasse von 110 m nicht überschreiten.

 

Ratsherr Leufke folgt dem Beschlussvorschlag der Verwaltung, regt aber an, die Dachkonstruktion der Reithalle in Appelhülsen prüfen zu lassen, um eventuell dort eine Photovoltaikanlage zu errichten. Beigeordneter Fallberg teilt mit, dass ein solcher Auftrag bereits aus der Sitzung des Ausschusses für Familie, Soziales, Bildung und Freizeit an die Verwaltung ergangen ist.


Beschluss:

 

Da z.Zt. der Betrieb einer weiteren Freiflächen- Photovoltaikanlage wirtschaftlich nicht darzustellen ist, wird die Herstellung einer weiteren Anlage z.Zt. nicht umgesetzt.