Die
Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 1 beigefügt.
Ratsherr
Dr. Geuking weist darauf hin, dass dieser Sachverhalt bereits in der
Vergangenheit diskutiert worden ist mit dem Ergebnis, dass die Errichtung
weiterer Photovoltaikanlagen auf Freiflächen nicht umsetzbar ist.
Auf die
Frage des Ratsherrn Gausebeck nach der rechtlichen Zulässigkeit weiterer
Freiflächenanlagen teilt der Mitarbeiter der Gemeindewerke Nottuln, Herr
Gerding, mit, dass nach dem aktuellen EEG auf landwirtschaftlichen Nutzflächen
grundsätzlich keine Photovoltaikanlagen mehr gefördert werden. Als Ausnahme
gelten Flächen, die an Autobahnen und Bahntrassen angrenzen. Auf Ihnen dürfen
Anlagen errichtet werden, wenn die Flächen einen Abstand zur Autobahn oder
Bahntrasse von 110 m nicht überschreiten.
Ratsherr
Leufke folgt dem Beschlussvorschlag der Verwaltung, regt aber an, die
Dachkonstruktion der Reithalle in Appelhülsen prüfen zu lassen, um eventuell
dort eine Photovoltaikanlage zu errichten. Beigeordneter Fallberg teilt mit,
dass ein solcher Auftrag bereits aus der Sitzung des Ausschusses für Familie,
Soziales, Bildung und Freizeit an die Verwaltung ergangen ist.
Beschluss:
Da z.Zt. der Betrieb einer weiteren Freiflächen- Photovoltaikanlage wirtschaftlich nicht darzustellen ist, wird die Herstellung einer weiteren Anlage z.Zt. nicht umgesetzt.
