Beschluss: mehrheitlich angenommen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 9, Enthaltungen: 0

Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 2 beigefügt.

Unter Bezug auf die Presseartikel macht Bürgermeister Schneider deutlich, dass das Gymnasium Nottuln ein besonderes Alleinstellungsmerkmal für die Gemeinde Nottuln sei. Unter anderem hebt er das außerordentliche Engagement der Schüler- und Elternschaft, des Lehrerkollegiums und insbesondere der jetzigen Schulleitung in Person Herrn Holger Siegler hervor.

Danach schlägt Bürgermeister Schneider folgende Reihenfolge der zu besprechenden Punkte vor:

1.       Bestehende Beschlusslage

2.       Offener/Gebundener Ganztag

3.       Vertragsgestaltung mit dem Bistum Münster

 

Zu Punkt 1 verliest der Bürgermeister die am 18.10.2011 gefassten vier Ratsbeschlüsse.

 

Zu Punkt 2 weist Beigeordneter Fallberg darauf hin, dass in den vergangenen Sitzungen insbesondere die Frage des Typs des Ganztagsunterrichtes diskutiert wurde. Sowohl der Rat als auch das Bistum hätten sich klar für den offenen Ganztag ausgesprochen. Nach wie vor sei auch, trotz des nunmehr beschlossenen Schulgesetzes, keine eindeutige Regelung vorhanden (Die Formulierung im Gesetz lautet „in der Regel“). Er berichtet, dass das Bistum Münster diesbezüglich beim Ministerium angefragt habe. Eine Stellungnahme liege bisher noch nicht vor.

Er berichtet weiter über ein Telefonat mit dem Ministerium. Das Ministerium favorisiere eindeutig den gebundenen Ganztag. Für eine Übergangsfrist, z.B. im Zuge von Erweiterungsbauten für eine Sekundarschule im gebundenen Ganztag, könne man sich vorstellen, dass bis zur Fertigstellung die Sekundarschule auch als offener Ganztag genehmigt würde. Das Ministerium schließe jedoch nicht grundsätzlich aus, dass bei einem pädagogisch überzeugenden, plausibel dargelegten Konzept eine Ausnahmegenehmigung für den offenen Ganztag ausnahmsweise im Einzelfall erteilt werden könne.

Hartmut Rulle (CDU-Fraktion) erklärt, dass sich seines Erachtens in der Sache nichts geändert habe. Er könne sich für die Sekundarschule in Nottuln nur den offenen Ganztag vorstellen. Er ist der Auffassung, dass eine Genehmigung des offenen Ganztags auch von einem parteiübergreifenden harmonischen Signal an das Ministerium abhängt.

Auf Nachfrage von Herrn Haase (SPD-Fraktion) berichtet der Beigeordnete, dass das Bistum Münster nur einen offenen Ganztag möchte. Auch die Verwaltung plädiere vor dem Hintergrund der finanziellen Belastung nur für den offenen Ganztag. Sowohl der vom Bistum zu stellende Antrag als auch der zwischen Bistum und Gemeinde zu schließende Vertrag behandelten daher nur einen offenen Ganztag. Wenn das Ministerium eine Sekundarschule im offenen Ganztag nicht genehmigte, wären Antrag und Vertrag obsolet.

Frau Bürger (Bündnis 90/Die Grünen) nimmt zu dem Thema „Sekundarschule“ ausführlich Stellung. Der Wortbeitrag ist dem Protokoll als Anlage Nr. 3 beigefügt.

Herr Dr. Geuking (FDP-Fraktion) sieht die Zukunft in einer Sekundarschule mit offenem Ganztagsunterricht. Aus seiner Sicht solle dieser Weg bestritten werden, auch im Hinblick darauf, dass das Münsterland nicht mit städtischen Räumen beispielsweise im Ruhrgebiet verglichen werden könne. Er ist der Auffassung, dass nicht aus drei Schulen zukünftig eine Sekundarschule entstehen dürfe. Dieses würde aus seiner Sicht nicht funktionieren können. Ferner sieht er die Sekundarschule nicht als Konkurrenz zum Gymnasium Nottuln, sondern als Ergänzung. Grundsätzlich möchte er das Gymnasium Nottuln am Ort Nottuln erhalten.

Herr Michalek (SPD-Fraktion) gibt zu bedenken, dass zur finanziellen Unsicherheit jetzt noch die unsichere Zukunft des gebundenen Ganztags käme. Es sei unklar, ob eine Sekundarschule im offenen Ganztag genehmigt würde.

Den weiteren Sitzungslauf strukturierend formuliert Bürgermeister Schneider, dem bisherigen Verlauf entsprechend, zwei zentrale Fragestellungen:

1.        Sollte das Bistum Münster ermutigt werden, einen Antrag zur Errichtung einer Sekundarschule mit unbefristetem offenen Ganztag zu stellen, mit dem Risiko, dass dieser vom Ministerium abgelehnt wird?

oder

2.       Sollte unter Bezug auf die Ausführungen von Frau Bürger im Hinblick auf das Gymnasium Nottuln von der bisherigen Planung „Einrichtung einer Sekundarschule in bischöflicher Trägerschaft“ zurückgetreten werden?

 

Er berichtet auf Nachfrage von Herrn Brolöer, dass im nächsten Jahr durch eine Abmilderung der ursprünglich vorgesehenen Absenkung des Finanzausgleichs lediglich mit einer Verschlechterung im Volumen von etwa 90.000 € an Landeszuweisung zu rechnen sei. Dies sei aber eine einmalige Maßnahme. Aus diesem Grund würde die Härte der Änderungen im Gemeindefinanzierungsgesetz Nottuln erst ein Jahr später treffen.

Beigeordneter Fallberg ergänzt, dass es sein könne, dass die Gemeinde Nottuln zwar im Jahr 2012 einen ausgeglichenen Haushalt vorweisen könne, dass aber dennoch möglicherweise ein Haushaltsicherungskonzept für 2012ff vorgelegt werden müsse, wenn bei der mittelfristigen Finanzplanung bis 2015 in zwei aufeinanderfolgenden Jahren mehr als 5% der Allgemeinen Rücklage zur Deckung des Defizits entnommen werden müsse.

Herr Hauk-Zumbülte (UBG-Fraktion) zitiert, dass „ein guter Ruf in Jahren erarbeitet wird, man diesen jedoch in Sekunden verlieren kann“. Er ist der Auffassung, dass die Diskussion dem Nottulner Gymnasium schade. Er berichtet, dass die vorgetragenen Zahlen zur Schulentwicklung nicht neu seien. Er weist darauf hin, dass vor über 20 Jahren bereits debattiert wurde, ob ein Gymnasium in Nottuln errichtet und dauerhaft betrieben werden könne. Seitdem habe sich die Übergangsquote geändert. Auch würden zukünftig niedrigere Klassenfrequenzgrößen gelten. Er sei daher der Meinung, dass man nicht pessimistisch sein dürfe.

Unter Bezug auf den Wortbeitrag von Frau Bürger führt er aus, dass viele Familien das Abitur nach achtjähriger Schulzeit am Gymnasium wünschen. Wenn es ausschließlich eine Sekundarschule in kommunaler Trägerschaft gebe, dann hätten deren Schülerinnen und Schüler diese Möglichkeit nicht mehr.

Auch sei die Gemeinde Nottuln bereits vertraglich mit dem Bistum Münster hinsichtlich der Liebfrauenschule gebunden. Die Realschule sei somit gesichert. Er ist der Auffassung, dass das Gymnasium Nottuln und eine Sekundarschule sich ergänzten. Auch würde die Zeit drängen, eine Sekundarschule zu etablieren. Damit bestünde die Möglichkeit, dass allen Kindern am Ort eine qualifizierte Beschulung angeboten werden könne.

Herr Peter-Dosch (Bündnis 90/Die Grünen) weist darauf hin, dass sich die Sekundarschule von den bisherigen Schultypen unterscheide. Voraussetzung der Genehmigung sei laut Ministerium ausdrücklich der gebundene Ganztag. Jede Gemeinde würde wie Nottuln um den Schulstandort vor Ort kämpfen. Die Fraktion Bündnis90/die Grünen möchte daher die Schulentwicklung selber in gemeindlicher Hand behalten und nicht an das Bistum Münster abgeben.

Herr Hartmut Rulle (CDU-Fraktion) teilt die Auffassung der UBG-Fraktion, dass viele Eltern ein Gymnasium mit G-8-Verlauf wollten. Die Sekundarschule würde sich hiervon abgrenzen, indem sie die Schülerinnen und Schüler an die Ausbildungsreife heranführe. Sie würde daher eine ganz andere Zielgruppe ansprechen. Er verweist auf die Ausführungen von Herrn Suttrup aus einer vorherigen Sitzung, wonach es bei der Sekundarschule um ein längeres gemeinsames Lernen gehe. Die Sekundarschule sieht er als Ergänzung zum Gymnasium. Eine Entscheidung dürfe seiner Auffassung nach nicht weiter hinausgezögert werden.

Frau Brülle-Buchenau (SPD-Fraktion) bemängelt, dass die Eltern nicht befragt wurden, wie es zum Beispiel in Billerbeck der Fall gewesen sei. Sie führt aus, dass ein Viertel der Schülerinnen und Schüler aus unterschiedlichen Gründen nicht in Nottuln zur Schule gehen würden. Nach der zehnten Klasse verließen nochmals Schülerinnen und Schüler den Schulstandort Nottuln. Sie ist der Ansicht, dass die Sekundarschule daher primär eigentlich für die Schülerinnen und Schüler der jetzigen Hauptschule gebraucht werde.

 

Antrag zur Geschäftsordnung

Der Antrag zur Geschäftsordnung von Herrn Haase (SPD-Fraktion) auf Schließung der Rednerliste wird ohne Gegenrede einstimmig vom Rat angenommen.

Herr Wrobel (FDP-Fraktion) ist der Auffassung, dass die Verwaltung die Zahlen am ehesten kenne ob es sich lohne, eine Sekundarschule zu errichten oder nicht und ob dieses finanzierbar sei. Insofern müsse man der Verwaltung vertrauen.

Zu Punkt 3 berichtet Beigeordneter Fallberg, dass das vorliegende Schreiben des Bistums Münster vom 13.10.2011 mit den überarbeiteten Formulierungsvorschlägen per e-mail vom 17.10.2011 an die Ratsmitglieder geleitet wurde. In dieser e-mail wurden auch drei Ergänzungsvorschläge aus Sicht der Gemeinde benannt. Er informiert, dass es seitens der Fraktionen keine Rückmeldungen gegeben habe, und daher das Bistum Münster informiert wurde, dass heute diese acht Punkte beraten werden.

Herr Haase (SPD-Fraktion) stellt fest, dass bis auf den Punkt „Lehrerübernahme“ keine inhaltlichen Forderungen seitens des Bistums Münster erfüllt worden seien.

Herr Peter-Dosch (Bündnis 90/Die Grünen) weist darauf hin, dass im Vertrag an keiner Stelle die so genannte „Inklusion“ aufgeführt werde. Er möchte wissen, wer darüber befinde, ob ein Kind aufgenommen werde und wer über die Kosten entscheide.

Beigeordneter Fallberg informiert, dass ein Grundsatzbeschluss gefasst wurde, dass die Umsetzung der „Inklusion“ kommen solle. Nach Informationen aus dem Ministerium werde das Thema „Inklusion“ zurzeit „weit nach hinten geschoben“. Für beide angesprochene Punkte seien der Schulträger verantwortlich und der Beirat.

Herr Schulz (UBG-Fraktion) äußert folgenden Änderungswunsch hinsichtlich des Sportunterrichts und der Turnhallen im Punkt zwei: „Die Durchführung des Sportunterrichts wird in den bestehenden Nottulner Sportstätten sichergestellt.“

Beigeordneter Fallberg stellt das Finanzierungskonzept vor. Er teilt mit, dass die Antworten hinsichtlich des CDU-Antrages am Vortag per e-mail versandt wurden.

Er weist ferner darauf hin, dass beim Neubau von Schulraum an anderer Stelle kein Leerstand zu verzeichnen sei. Die Hauptschule könne als Verwaltungsgebäude fungieren. Dieses sei bereits bei der Denkmalbehörde angesprochen worden. Im Zuge dieser Umwidmung könnten dann die Büros des Gebäudes „Stiftsplatz 11“, aus mindestens zwei Gebäuden der „Domherrengasse“ und aus der Aschebergschen Kurie, sowie auch der Ratssaal dort untergebracht werden. Alle Räume der Hauptschule würden zum 01.08.2014 frei, so dass dann das Gebäude zu Verwaltungs-zwecken umgebaut werden könnte. Die Fertigstellung könne für Frühjahr 2015 vorgesehen werden. Das Nebengebäude der Hauptschule könne die Offene Jugendarbeit nutzen. Das KOT-Heim wäre somit dann frei für eine andere Nutzung bzw. stünde auch für einen Verkauf zur Verfügung.

Zu den Kosten macht Herr Fallberg folgende Aussagen:

Die Kosten für die Erweiterung der Realschule zur Sekundarschule betragen 1,7 Millionen. Für den Umbau der Hauptschule fallen zusätzlich rd. 950.000 € an. Die Umzugskosten für das Freiziehen der Hauptschule wurden überschlägig mit 20.000 € kalkuliert. Das Freiziehen des Gebäudes „Stiftsplatz 11“ mit 10.000 €. Im Gegenzug würde ein Betrag von 66.000 € für das Gebäude „Stiftsplatz 11“ eingespart. Der Umzug aus der „Domherrengasse“ wurde mit 8.000 € veranschlagt. Der Unterhaltungsaufwand wird mit 7.300 € beziffert. Bezüglich Pacht und Verkauf hinsichtlich der Gebäude „Domherrengasse“ und Aschebergsche Kurie können zum jetzigen Zeitpunkt keine genaueren Aussagen getroffen werden.

Hinsichtlich des KOT-Heims belaufen sich die Umzugskosten auf 2.000 €. Finanzielle Auswirkungen hinsichtlich der Unterhaltungskosten seien noch nicht darstellbar, da diese von den noch zu führenden Vertragsverhandlungen mit der Offenen Jugendarbeit abhingen. Der Bodenrichtwert für das Grundstück liege nach Auskunft des Kreises Coesfeld bei 100 €/m². Die Unterhaltungskosten für die Aschebergsche Kurie belaufen sich auf 20.000 €/Jahr. Die Umzugskosten betrügen 10.000 €.

Auf Nachfragen der Ratsmitglieder teilt Herr Fallberg mit, dass bei Errichtung einer Sekundarschule mit gebundenem Ganztag nach Berechnungen des Generalvikariates rund 1 Million € an zusätzlichen Kosten entstünden.

Ferner führt er aus: Sollte das Bistum Münster die Trägerschaft der Schule aufgeben, so sei bereits bei dem bestehenden Vertrag die folgende Rückfallklausel vereinbart: „Für bauliche Investitionen, die die Gemeinde Nottuln bezuschusst oder finanziert, steht der Gemeinde ein Rückzahlungsanspruch zu, der sich jährlich um 2% (Abschreibung) vermindert“.

 


Beschluss:

Antrag von Herrn Haase (SPD-Fraktion):

Mit dem Bistum Münster wird zum gegenwärtigen Zeitpunkt kein Vertrag geschlossen über die Mitfinanzierung einer vom Bistum Münster zu errichtenden Sekundarschule.

Abstimmungsergebnis:                                             Ja: 9 / Nein: 18 / Enthaltung: 0
mehrheitlich abgelehnt

 

Beschluss:

Die Grundlagen zu den weiteren Vertragsverhandlungen lauten:

·         Die Liebfrauenschule wird als Offene Ganztagsschule geführt. Die unabhängig vom Unterrichtsraumangebot dem offenen Ganztag zugeordneten Kosten werden hälftig von Bistum und Gemeinde getragen.

·         Die dem vierten Zug zuzuordnenden Kosten für Unterrichtsräume (sechs Klassenräume und drei Nebenräume) auf dem Grundstück der Liebfrauenschule trägt die Gemeinde Nottuln. Die Durchführung des Sportunterrichts wird in den bestehenden Nottulner Sportstätten sichergestellt.

·         Die räumliche Erweiterung sollte bis zum 01.08.2014 erfolgen.

·         Sofern auf Wunsch der Gemeinde (und mit Einverständnis des Schulträgers) zu einem späteren Zeitpunkt eine Erweiterung des offenen zum gebundenen Ganztag stattfindet, trägt die Gemeinde die Kosten.

·         Die Sekundarschule kann für geeignete Förderschwerpunkte gemeinsamen Unterricht anbieten.

·         Dem Beirat der Sekundarschule gehören vier Vertreterinnen bzw. Vertreter an, die vom Rat der Gemeinde Nottuln entsandt werden.

·         Das Generalvikariat prüft Bewerbungen von Hauptschullehrerinnen bzw. Hauptschullehrern der Geschwister-Scholl-Schule in Anerkennung der erworbenen Kompetenz bei der Inklusion und der Berufsorientierung wohlwollend.

·         Die Sekundarschule kooperiert im Sinne der Schulgesetzänderung eng mit dem Gymnasium Nottuln

Abstimmungsergebnis:                        Ja: 18 / Nein: 9 / Enthaltung: 0
mehrheitlich angenommen