Sitzung: 25.10.2011 Rat
Beschluss: mehrheitlich angenommen
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 9, Enthaltungen: 0
Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 2
beigefügt.
Unter Bezug auf die Presseartikel macht Bürgermeister
Schneider deutlich, dass das Gymnasium Nottuln ein besonderes
Alleinstellungsmerkmal für die Gemeinde Nottuln sei. Unter anderem hebt er das
außerordentliche Engagement der Schüler- und Elternschaft, des Lehrerkollegiums
und insbesondere der jetzigen Schulleitung in Person Herrn Holger Siegler
hervor.
Danach schlägt Bürgermeister Schneider folgende Reihenfolge
der zu besprechenden Punkte vor:
1. Bestehende Beschlusslage
2. Offener/Gebundener Ganztag
3. Vertragsgestaltung mit dem Bistum Münster
Zu Punkt 1 verliest
der Bürgermeister die am 18.10.2011 gefassten vier Ratsbeschlüsse.
Zu Punkt 2
weist Beigeordneter Fallberg darauf hin, dass in den vergangenen Sitzungen
insbesondere die Frage des Typs des Ganztagsunterrichtes diskutiert wurde.
Sowohl der Rat als auch das Bistum hätten sich klar für den offenen Ganztag
ausgesprochen. Nach wie vor sei auch, trotz des nunmehr beschlossenen
Schulgesetzes, keine eindeutige Regelung vorhanden (Die Formulierung im Gesetz
lautet „in der Regel“). Er berichtet, dass das Bistum Münster diesbezüglich
beim Ministerium angefragt habe. Eine Stellungnahme liege bisher noch nicht
vor.
Er berichtet weiter über ein Telefonat mit dem Ministerium.
Das Ministerium favorisiere eindeutig den gebundenen Ganztag. Für eine
Übergangsfrist, z.B. im Zuge von Erweiterungsbauten für eine Sekundarschule im
gebundenen Ganztag, könne man sich vorstellen, dass bis zur Fertigstellung die
Sekundarschule auch als offener Ganztag genehmigt würde. Das Ministerium
schließe jedoch nicht grundsätzlich aus, dass bei einem pädagogisch
überzeugenden, plausibel dargelegten Konzept eine Ausnahmegenehmigung für den
offenen Ganztag ausnahmsweise im Einzelfall erteilt werden könne.
Hartmut Rulle (CDU-Fraktion) erklärt, dass sich seines
Erachtens in der Sache nichts geändert habe. Er könne sich für die
Sekundarschule in Nottuln nur den offenen Ganztag vorstellen. Er ist der
Auffassung, dass eine Genehmigung des offenen Ganztags auch von einem
parteiübergreifenden harmonischen Signal an das Ministerium abhängt.
Auf Nachfrage von Herrn Haase (SPD-Fraktion) berichtet der
Beigeordnete, dass das Bistum Münster nur einen offenen Ganztag möchte. Auch
die Verwaltung plädiere vor dem Hintergrund der finanziellen Belastung nur für
den offenen Ganztag. Sowohl der vom Bistum zu stellende Antrag als auch der
zwischen Bistum und Gemeinde zu schließende Vertrag behandelten daher nur einen
offenen Ganztag. Wenn das Ministerium eine Sekundarschule im offenen Ganztag
nicht genehmigte, wären Antrag und Vertrag obsolet.
Frau Bürger (Bündnis 90/Die Grünen) nimmt zu dem Thema
„Sekundarschule“ ausführlich Stellung. Der Wortbeitrag ist dem Protokoll als
Anlage Nr. 3 beigefügt.
Herr Dr. Geuking (FDP-Fraktion) sieht die Zukunft in einer
Sekundarschule mit offenem Ganztagsunterricht. Aus seiner Sicht solle dieser
Weg bestritten werden, auch im Hinblick darauf, dass das Münsterland nicht mit
städtischen Räumen beispielsweise im Ruhrgebiet verglichen werden könne. Er ist
der Auffassung, dass nicht aus drei Schulen zukünftig eine Sekundarschule
entstehen dürfe. Dieses würde aus seiner Sicht nicht funktionieren können.
Ferner sieht er die Sekundarschule nicht als Konkurrenz zum Gymnasium Nottuln,
sondern als Ergänzung. Grundsätzlich möchte er das Gymnasium Nottuln am Ort
Nottuln erhalten.
Herr Michalek (SPD-Fraktion) gibt zu bedenken, dass zur
finanziellen Unsicherheit jetzt noch die unsichere Zukunft des gebundenen
Ganztags käme. Es sei unklar, ob eine Sekundarschule im offenen Ganztag
genehmigt würde.
Den weiteren Sitzungslauf strukturierend formuliert
Bürgermeister Schneider, dem bisherigen Verlauf entsprechend, zwei zentrale
Fragestellungen:
1. Sollte das Bistum Münster ermutigt werden, einen Antrag zur
Errichtung einer Sekundarschule mit unbefristetem offenen Ganztag zu stellen,
mit dem Risiko, dass dieser vom Ministerium abgelehnt wird?
oder
2. Sollte unter Bezug auf die Ausführungen
von Frau Bürger im Hinblick auf das Gymnasium Nottuln von der bisherigen
Planung „Einrichtung einer Sekundarschule in bischöflicher Trägerschaft“
zurückgetreten werden?
Er berichtet auf Nachfrage von Herrn Brolöer, dass im
nächsten Jahr durch eine Abmilderung der ursprünglich vorgesehenen Absenkung
des Finanzausgleichs lediglich mit einer Verschlechterung im Volumen von etwa
90.000 € an Landeszuweisung zu rechnen sei. Dies sei aber eine einmalige
Maßnahme. Aus diesem Grund würde die Härte der Änderungen im
Gemeindefinanzierungsgesetz Nottuln erst ein Jahr später treffen.
Beigeordneter Fallberg ergänzt, dass es sein könne, dass die
Gemeinde Nottuln zwar im Jahr 2012 einen ausgeglichenen Haushalt vorweisen
könne, dass aber dennoch möglicherweise ein Haushaltsicherungskonzept für
2012ff vorgelegt werden müsse, wenn bei der mittelfristigen Finanzplanung bis
2015 in zwei aufeinanderfolgenden Jahren mehr als 5% der Allgemeinen Rücklage
zur Deckung des Defizits entnommen werden müsse.
Herr Hauk-Zumbülte (UBG-Fraktion) zitiert, dass „ein guter
Ruf in Jahren erarbeitet wird, man diesen jedoch in Sekunden verlieren kann“.
Er ist der Auffassung, dass die Diskussion dem Nottulner Gymnasium schade. Er
berichtet, dass die vorgetragenen Zahlen zur Schulentwicklung nicht neu seien.
Er weist darauf hin, dass vor über 20 Jahren bereits debattiert wurde, ob ein
Gymnasium in Nottuln errichtet und dauerhaft betrieben werden könne. Seitdem
habe sich die Übergangsquote geändert. Auch würden zukünftig niedrigere
Klassenfrequenzgrößen gelten. Er sei daher der Meinung, dass man nicht
pessimistisch sein dürfe.
Unter Bezug auf den Wortbeitrag von Frau Bürger führt er
aus, dass viele Familien das Abitur nach achtjähriger Schulzeit am Gymnasium
wünschen. Wenn es ausschließlich eine Sekundarschule in kommunaler Trägerschaft
gebe, dann hätten deren Schülerinnen und Schüler diese Möglichkeit nicht mehr.
Auch sei die Gemeinde Nottuln bereits vertraglich mit dem
Bistum Münster hinsichtlich der Liebfrauenschule gebunden. Die Realschule sei
somit gesichert. Er ist der Auffassung, dass das Gymnasium Nottuln und eine
Sekundarschule sich ergänzten. Auch würde die Zeit drängen, eine Sekundarschule
zu etablieren. Damit bestünde die Möglichkeit, dass allen Kindern am Ort eine
qualifizierte Beschulung angeboten werden könne.
Herr Peter-Dosch (Bündnis 90/Die Grünen) weist darauf hin,
dass sich die Sekundarschule von den bisherigen Schultypen unterscheide.
Voraussetzung der Genehmigung sei laut Ministerium ausdrücklich der gebundene
Ganztag. Jede Gemeinde würde wie Nottuln um den Schulstandort vor Ort kämpfen.
Die Fraktion Bündnis90/die Grünen möchte daher die Schulentwicklung selber in
gemeindlicher Hand behalten und nicht an das Bistum Münster abgeben.
Herr Hartmut Rulle (CDU-Fraktion) teilt die Auffassung der
UBG-Fraktion, dass viele Eltern ein Gymnasium mit G-8-Verlauf wollten. Die
Sekundarschule würde sich hiervon abgrenzen, indem sie die Schülerinnen und
Schüler an die Ausbildungsreife heranführe. Sie würde daher eine ganz andere
Zielgruppe ansprechen. Er verweist auf die Ausführungen von Herrn Suttrup aus
einer vorherigen Sitzung, wonach es bei der Sekundarschule um ein längeres
gemeinsames Lernen gehe. Die Sekundarschule sieht er als Ergänzung zum
Gymnasium. Eine Entscheidung dürfe seiner Auffassung nach nicht weiter
hinausgezögert werden.
Frau Brülle-Buchenau (SPD-Fraktion) bemängelt, dass die
Eltern nicht befragt wurden, wie es zum Beispiel in Billerbeck der Fall gewesen
sei. Sie führt aus, dass ein Viertel der Schülerinnen und Schüler aus unterschiedlichen
Gründen nicht in Nottuln zur Schule gehen würden. Nach der zehnten Klasse
verließen nochmals Schülerinnen und Schüler den Schulstandort Nottuln. Sie ist
der Ansicht, dass die Sekundarschule daher primär eigentlich für die
Schülerinnen und Schüler der jetzigen Hauptschule gebraucht werde.
Antrag zur Geschäftsordnung
Der Antrag zur
Geschäftsordnung von Herrn Haase (SPD-Fraktion) auf Schließung der Rednerliste
wird ohne Gegenrede einstimmig vom Rat angenommen.
Herr Wrobel (FDP-Fraktion) ist der Auffassung, dass die
Verwaltung die Zahlen am ehesten kenne ob es sich lohne, eine Sekundarschule zu
errichten oder nicht und ob dieses finanzierbar sei. Insofern müsse man der
Verwaltung vertrauen.
Zu Punkt 3
berichtet Beigeordneter Fallberg, dass das vorliegende Schreiben des Bistums
Münster vom 13.10.2011 mit den überarbeiteten Formulierungsvorschlägen per
e-mail vom 17.10.2011 an die Ratsmitglieder geleitet wurde. In dieser e-mail
wurden auch drei Ergänzungsvorschläge aus Sicht der Gemeinde benannt. Er
informiert, dass es seitens der Fraktionen keine Rückmeldungen gegeben habe,
und daher das Bistum Münster informiert wurde, dass heute diese acht Punkte
beraten werden.
Herr Haase (SPD-Fraktion) stellt fest, dass bis auf den
Punkt „Lehrerübernahme“ keine inhaltlichen Forderungen seitens des Bistums
Münster erfüllt worden seien.
Herr Peter-Dosch (Bündnis 90/Die Grünen) weist darauf hin,
dass im Vertrag an keiner Stelle die so genannte „Inklusion“ aufgeführt werde.
Er möchte wissen, wer darüber befinde, ob ein Kind aufgenommen werde und wer
über die Kosten entscheide.
Beigeordneter Fallberg informiert, dass ein
Grundsatzbeschluss gefasst wurde, dass die Umsetzung der „Inklusion“ kommen
solle. Nach Informationen aus dem Ministerium werde das Thema „Inklusion“
zurzeit „weit nach hinten geschoben“. Für beide angesprochene Punkte seien der
Schulträger verantwortlich und der Beirat.
Herr Schulz (UBG-Fraktion) äußert folgenden Änderungswunsch
hinsichtlich des Sportunterrichts und der Turnhallen im Punkt zwei: „Die Durchführung des Sportunterrichts wird
in den bestehenden Nottulner Sportstätten sichergestellt.“
Beigeordneter Fallberg stellt das Finanzierungskonzept vor.
Er teilt mit, dass die Antworten hinsichtlich des CDU-Antrages am Vortag per
e-mail versandt wurden.
Er weist ferner darauf hin, dass beim Neubau von Schulraum
an anderer Stelle kein Leerstand zu verzeichnen sei. Die Hauptschule könne als
Verwaltungsgebäude fungieren. Dieses sei bereits bei der Denkmalbehörde
angesprochen worden. Im Zuge dieser Umwidmung könnten dann die Büros des
Gebäudes „Stiftsplatz 11“, aus mindestens zwei Gebäuden der „Domherrengasse“
und aus der Aschebergschen Kurie, sowie auch der Ratssaal dort untergebracht
werden. Alle Räume der Hauptschule würden zum 01.08.2014 frei, so dass dann das
Gebäude zu Verwaltungs-zwecken umgebaut werden könnte. Die Fertigstellung könne
für Frühjahr 2015 vorgesehen werden. Das Nebengebäude der Hauptschule könne die
Offene Jugendarbeit nutzen. Das KOT-Heim wäre somit dann frei für eine andere
Nutzung bzw. stünde auch für einen Verkauf zur Verfügung.
Zu den Kosten macht Herr Fallberg folgende Aussagen:
Die Kosten für die Erweiterung der Realschule zur
Sekundarschule betragen 1,7 Millionen. Für den Umbau der Hauptschule fallen
zusätzlich rd. 950.000 € an. Die Umzugskosten für das Freiziehen der
Hauptschule wurden überschlägig mit 20.000 € kalkuliert. Das Freiziehen des
Gebäudes „Stiftsplatz 11“ mit 10.000 €. Im Gegenzug würde ein Betrag von
66.000 € für das Gebäude „Stiftsplatz 11“ eingespart. Der Umzug aus der
„Domherrengasse“ wurde mit 8.000 € veranschlagt. Der Unterhaltungsaufwand wird
mit 7.300 € beziffert. Bezüglich Pacht und Verkauf hinsichtlich der
Gebäude „Domherrengasse“ und Aschebergsche Kurie können zum jetzigen Zeitpunkt
keine genaueren Aussagen getroffen werden.
Hinsichtlich des KOT-Heims belaufen sich die Umzugskosten
auf 2.000 €. Finanzielle Auswirkungen hinsichtlich der Unterhaltungskosten
seien noch nicht darstellbar, da diese von den noch zu führenden
Vertragsverhandlungen mit der Offenen Jugendarbeit abhingen. Der Bodenrichtwert
für das Grundstück liege nach Auskunft des Kreises Coesfeld bei 100 €/m². Die
Unterhaltungskosten für die Aschebergsche Kurie belaufen sich auf 20.000
€/Jahr. Die Umzugskosten betrügen 10.000 €.
Auf Nachfragen der Ratsmitglieder teilt Herr Fallberg mit,
dass bei Errichtung einer Sekundarschule mit gebundenem Ganztag nach
Berechnungen des Generalvikariates rund 1 Million € an zusätzlichen
Kosten entstünden.
Ferner führt er aus: Sollte das Bistum Münster die
Trägerschaft der Schule aufgeben, so sei bereits bei dem bestehenden Vertrag
die folgende Rückfallklausel vereinbart: „Für bauliche Investitionen, die die
Gemeinde Nottuln bezuschusst oder finanziert, steht der Gemeinde ein
Rückzahlungsanspruch zu, der sich jährlich um 2% (Abschreibung) vermindert“.
Beschluss:
Antrag von Herrn Haase (SPD-Fraktion):
Mit dem Bistum Münster wird zum gegenwärtigen Zeitpunkt kein
Vertrag geschlossen über die Mitfinanzierung einer vom Bistum Münster zu
errichtenden Sekundarschule.
Abstimmungsergebnis: Ja: 9 / Nein: 18 / Enthaltung: 0
mehrheitlich abgelehnt
Beschluss:
Die
Grundlagen zu den weiteren Vertragsverhandlungen lauten:
·
Die
Liebfrauenschule wird als Offene Ganztagsschule geführt. Die unabhängig vom
Unterrichtsraumangebot dem offenen Ganztag zugeordneten Kosten werden hälftig
von Bistum und Gemeinde getragen.
·
Die
dem vierten Zug zuzuordnenden Kosten für Unterrichtsräume (sechs Klassenräume
und drei Nebenräume) auf dem Grundstück der Liebfrauenschule trägt die Gemeinde
Nottuln. Die Durchführung des Sportunterrichts wird in den bestehenden
Nottulner Sportstätten sichergestellt.
·
Die
räumliche Erweiterung sollte bis zum 01.08.2014 erfolgen.
·
Sofern
auf Wunsch der Gemeinde (und mit Einverständnis des Schulträgers) zu einem
späteren Zeitpunkt eine Erweiterung des offenen zum gebundenen Ganztag
stattfindet, trägt die Gemeinde die Kosten.
·
Die
Sekundarschule kann für geeignete Förderschwerpunkte gemeinsamen Unterricht
anbieten.
·
Dem
Beirat der Sekundarschule gehören vier Vertreterinnen bzw. Vertreter an, die
vom Rat der Gemeinde Nottuln entsandt werden.
·
Das Generalvikariat
prüft Bewerbungen von Hauptschullehrerinnen bzw. Hauptschullehrern der
Geschwister-Scholl-Schule in Anerkennung der erworbenen Kompetenz bei der
Inklusion und der Berufsorientierung wohlwollend.
·
Die Sekundarschule
kooperiert im Sinne der Schulgesetzänderung eng mit dem Gymnasium Nottuln
Abstimmungsergebnis: Ja: 18 / Nein: 9 /
Enthaltung: 0
mehrheitlich angenommen