Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 3 beigefügt.

 

Der Bürgermeister führt in den Sachverhalt ein. Zunächst gibt er eine redaktionelle Änderung im Beschlussvorschlag der Vorlage bekannt. Die Zuwendung der Gemeinde Nottuln an die GmbH beträgt 300.000 €, nicht 350.000 €.

 

In der sich anschließenden Aussprache wird deutlich, dass der überwiegende Teil der Ratsmitglieder dem Projekt positiv gegenübersteht.

 

Beigeordneter Fallberg weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei der Zuwendung an die GmbH um eine freiwillige Leistung der Gemeinde handelt; bei der Beratung über die Sekundarschule es sich um eine Pflichtaufgabe handelt (Schulträgeraufgabe), und daher Finanzmittel bereit gestellt werden müssen.

 

Ratsherr Hübner beantragt für die UBG-Fraktion eine Sitzungsunterbrechung. Der Bürgermeister unterbricht die Beratung im Einvernehmen mit dem Rat.

 

Nach Wiedereintritt in die Beratungen fasst der Rat folgenden Beschluss:


Beschluss:

1.       Die Gemeinde Nottuln wird Gesellschafter einer zu errichtenden Gesellschaft mit beschränkter Haftung „Alter Hof Schoppmann Immobilien GmbH“. Am vorgesehenen Stammkapital der Gesellschaft ist die Gemeinde Nottuln mit Geschäftsanteilen mit einem Nominalwert von insgesamt 10.000 Euro beteiligt.

 

2.       Der Bürgermeister wird ermächtigt, nach Gründung dieser GmbH mit ihr einen Vertrag abzuschließen, in dem sich die Gemeinde Nottuln zu einer Zuwendung an die GmbH in Höhe von bis zu 300.000 Euro verpflichtet, wenn die GmbH entsprechend § 2 des Gesellschaftsvertrages tätig wird.