Sitzung: 18.10.2011 Rat
Beschluss: mehrheitlich angenommen
Abstimmung: Ja: 26, Nein: 0, Enthaltungen: 4
Vorlage: 105/2011
Die Vorlage
ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 3 beigefügt.
Der
Bürgermeister führt in den Sachverhalt ein. Zunächst gibt er eine redaktionelle
Änderung im Beschlussvorschlag der Vorlage bekannt. Die Zuwendung der Gemeinde
Nottuln an die GmbH beträgt 300.000 €, nicht 350.000 €.
In der sich
anschließenden Aussprache wird deutlich, dass der überwiegende Teil der
Ratsmitglieder dem Projekt positiv gegenübersteht.
Beigeordneter
Fallberg weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei der Zuwendung an die
GmbH um eine freiwillige Leistung der Gemeinde handelt; bei der Beratung über
die Sekundarschule es sich um eine Pflichtaufgabe handelt (Schulträgeraufgabe),
und daher Finanzmittel bereit gestellt werden müssen.
Ratsherr
Hübner beantragt für die UBG-Fraktion eine Sitzungsunterbrechung. Der
Bürgermeister unterbricht die Beratung im Einvernehmen mit dem Rat.
Nach
Wiedereintritt in die Beratungen fasst der Rat folgenden Beschluss:
Beschluss:
1.
Die
Gemeinde Nottuln wird Gesellschafter einer zu errichtenden Gesellschaft mit
beschränkter Haftung „Alter Hof Schoppmann Immobilien GmbH“. Am vorgesehenen
Stammkapital der Gesellschaft ist die Gemeinde Nottuln mit Geschäftsanteilen
mit einem Nominalwert von insgesamt 10.000 Euro beteiligt.
2.
Der
Bürgermeister wird ermächtigt, nach Gründung dieser GmbH mit ihr einen Vertrag
abzuschließen, in dem sich die Gemeinde Nottuln zu einer Zuwendung an die GmbH
in Höhe von bis zu 300.000 Euro verpflichtet, wenn die GmbH entsprechend § 2
des Gesellschaftsvertrages tätig wird.