Die Vorlage
ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 14 beigefügt.
Ohne
Aussprache fasst der Rat folgenden Beschluss:
Beschluss:
1. Die
Formulierung des § 2 Abs. 2, Nr. 6 der Satzung über Kostenersatz für Einsätze
und Entgelte für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Nottuln
wird wie in Anlage 2 ersichtlich geändert.
2. Die I. Satzung
zur Änderung der Satzung der Gemeinde Nottuln über Kostenersatz für Einsätze
und Entgelte für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Nottuln vom
17. Juni 1999 in der Fassung der Bekanntgabe vom 05. Oktober 2001 wird
beschlossen.