Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 14 beigefügt.

 

Ohne Aussprache fasst der Rat folgenden Beschluss:

 


Beschluss:

1.       Die Formulierung des § 2 Abs. 2, Nr. 6 der Satzung über Kostenersatz für Einsätze und Entgelte für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Nottuln wird wie in Anlage 2 ersichtlich geändert.

2.       Die I. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Nottuln über Kostenersatz für Einsätze und Entgelte für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Nottuln vom 17. Juni 1999 in der Fassung der Bekanntgabe vom 05. Oktober 2001 wird beschlossen.