Die Vorlage
ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 6 beigefügt.
Ohne
Aussprache fasst der Rat folgenden Beschluss:
Beschluss:
Es wird
ein Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 103 „Südwestlich
Appelhülsener Straße“ im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB bezüglich der
Verschiebung einer Baugrenze eingeleitet (Aufstellungsbeschluss).