Aktuelle Bauleitplan-Verfahren der Gemeinde Nottuln
Amtliche Bekanntmachung der Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Schapdetten Süd-Ost“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB vom 08.12.2020
Der Rat der Gemeinde Nottuln hat in seiner Sitzung am 08.12.2020 die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Schapdetten Süd-Ost“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB eingeleitet.
Der Beschluss des Rates lautet:
Ein Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 7 "Schapdetten Süd-Ost" wird im vereinfachten Verfahren nach § 13a BauGB eingeleitet.
Der Geltungsbereich befindet sich im Zentrum des Ortsteils Schapdetten. Im Osten, Süden und Westen grenzt dieser an das bestehende Wohngebiet an. Im Norden wird das Plangebiet durch die Roxeler Straße begrenzt. Der genaue räumliche Geltungsbereich für den Bebauungsplan Nr. 7 „Schapdetten Süd-Ost“ ergibt sich aus der Übersichtsskizze. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Amtlichen Bekanntmachung vom 25.03.2021.
Zielstellung der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Schapdetten Süd-Ost“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB ist es, Baugrenzen im Sinne der Nachverdichtung für Wohnzwecke zu verschieben.
Gelegenheit zur Unterrichtung und Äußerung:
Gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB wird nunmehr für die Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben, sich in der Zeit vom 29.03.2021 bis 30.04.2021, bei der
Gemeinde Nottuln, Stiftsplatz 7/8, 48301 Nottuln
FB 3 Planen und Bauen, im Flur vor den Zimmern 714 und 715
in der Zeit
Mo.-Fr. 08.30 bis 12.30 Uhr
Mo., Di., Mi. 14.00 bis 16.00 Uhr
Do. 14.00 bis 18.00 Uhr
über die Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich, mündlich zur Niederschrift nach Terminvereinbarung, per E-Mail an: info(at)nottuln.de oder auf anderem Wege abgegeben werden.
Ansprechpartnerin: Frau Jänkel