Informationen zum Corona-Virus
Zunächst bis zum 31. Januar 2021 gelten unter anderem folgende Regelgungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie:
Private Zusammenkünfte
Ab dem 11. Januar 2021 sind Treffen auf den eigenen und höchstens eine Person (zuzüglich betreuungsbedürftige Kinder) eines anderen Haushaltes zu reduzieren.
Ausweitung der Maskenpflicht
Die Maskenpflicht wird auf alle Innen- und Außenbereiche ausgeweitet, wo Menschen auf engem Raum für längere Zeit aufeinandertreffen. Dies gilt insbesondere vor Geschäften sowie auf dazugehörigen Parkplätzen. In geschlossenen öffentlichen Räumen ist eine Alltagsmaske zu tragen.
Kitas und Schulen
Der Präsenzunterricht wird bis zum 31. Januar 2021 ausgesetzt. Ab 11. Januar wird der Unterricht in allen Schulformen und für alle Jahrgangsstufen als Distanzunterricht erteilt. Für die Jahrgangsstufen 1 bis 6 wird eine Notbetreuung angeboten.
Kitas sind nur im Rahmen der Notbetreuung eingeschränkt geöffnet. Kinder sollen nur in die Betreuung gebracht werden, wenn es unbedingt nötig ist. Das Kinderkrankengeld wird im Jahr 2021 für 10 zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt.
Einzelhandel
Der Einzelhandel wird zunächst bis zum 31. Januar 2021 weitestgehend geschlossen. Ausgenommen von dieser Regelung sind unter anderem der Lebensmittelhandel, Drogerien und Apotheken (weitere Ausnahmen sind in der aktuellen Coronaschutzverordnung aufgeführt).
Körpernahe Dienstleistungen
Dienstleistungen im Bereich der Körperpflege (z. B. Friseurleistungen oder Maniküre) sind nicht erlaubt. Ausgenommen davon sind medizinisch notwendige Behandlungen.
Gastronomie und Tourismus
Der Verkauf von alkoholischen Getränken zwischen 23 Uhr und 6 Uhr ist ebenso untersagt wie der Verzehr von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum unabhängig von der Uhrzeit.
Restaurants und Gaststätten bleiben geschlossen. Nur der Bring- oder Abholdienst ist erlaubt.
Alle nicht zwingend erforderlichen beruflichen und privaten Reisen sind zu vermeiden. Übernachtungen zu privaten Zwecken sind untersagt.
Versammlungen und Veranstaltungen
Versammlungen und Veranstaltungen sind grundsätzlich bis auf Weiteres untersagt.
Die vollständigen aktuellen Verordnungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie finden Sie ► hier.
Land NRW:
► tagesaktuelle Informationen zum Corona-Virus
► FAQ zum Thema Corona
Gesundheitsministerium NRW:
► Verordnungen, Allgemeinverfügungen und Erlasse des Ministeriums zur Eindämmung der Corona-Pandemie
► Informationen zu den Schutzimpfungen
Kreis Coesfeld:
► aktuelle Informationen zum Corona-Virus
► Covid-19-Dashboard
Bundesministerium für Gesundheit:
► Corona-Tests bei Einreisen nach Deutschland
Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA):
► telefonische Krankschreibung bis vorerst 31. März 2021
Wirtschaftliche Hilfen:
Eine Übersicht wirtschaftlicher Hilfen finden Sie ► hier und auf der ► Seite des Wirtschaftsministeriums NRW.
Erklärungen zum Corona-Virus in Leichter Sprache finden Sie unter folgendem ► Link.
Infos zum Corona-Virus in anderen Sprachen finden Sie unter folgendem ► Link.