Informationen zum Corona-Virus
Zur Eindämmung der Pandemie gelten im Kreis Coesfeld aktuell unter anderem folgende Regelungen:
(Stand: 21. Juni 2022)
Neue Coronaschutz-Verordnung
Die Coronaschutz-Verordnung gilt bis einschließlich 30. Juni 2022.
Quarantäne für Kontaktpersonen
Die Quarantänepflicht für Haushaltsangehörige und enge Kontaktpersonen von Corona-Infizierten entfällt.
Empfehlungen für diese Personen:
- fünf Tage lang enge Kontakte vermeiden
- möglichst im Homeoffice arbeiten
- Selbsttests durchführen, auf Symptome achten und bis zu fünf Tage lang bei Kontakt zu anderen Personen eine Maske tragen
- für immunisierte Beschäftigte in vulnerablen Einrichtungen, die enge Kontaktpersonen von Infizierten sind, gilt darüber hinaus eine tägliche Testpflicht vor Dienstantritt für die Dauer von fünf Tagen
Isolierung für Corona-Infizierte
Corona-Infizierte müssen sich weiterhin und auch ohne behördliche Anordnung in Isolierung begeben:
- frühestens ab dem fünften Tag ist die Beendigung der Isolierung möglich - Voraussetzung ist ein negatives Testergebnis (Schnelltest einer offiziellen Teststelle oder PCR-Test)
- ohne Freitestung endet die Isolierung wie bisher automatisch nach zehn Tagen
- positiv getestete Personen müssen - wie bisher - ihre engen Kontaktpersonen der letzten zwei Tage schnellstmöglich informieren
Isolierung für infizierte Beschäftigte in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen etc.
Für infizierte Beschäftigte in Einrichtungen mit vulnerablen Personen* gelten im Grundsatz die allgemeinen Regelungen
- es gilt zudem ein Tätigkeitsverbot
- für die Wiederaufnahme der Tätigkeit muss der oder die Beschäftigte mindestens 48 Stunden symptomfrei sein
- der oder die Beschäftigte muss zudem über einen negativen Testnachweis (Schnelltest einer offiziellen Teststelle oder PCR-Test) verfügen
* z.B. Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen oder Einrichtungen der Eingliederungshilfe
(Quelle: Coronaschutz-Verordnung des Landes NRW vom 3. April 2022, gültig ab 21. Juni 2022)
Impfungen und Terminvergabe:
► Informationen des Gesundheitsministeriums zu den Schutzimpfungen
Testzentrum des DRK:
Nottulner:innen können sich kostenlos im Testzentrum des DRK (Alte Amtmannei) testen lassen. Die Anmeldung erfolgt online unter ► https://drk-teststationen.de/anmeldung/
Land NRW:
► tagesaktuelle Informationen zum Corona-Virus
► FAQ zum Thema Corona
Gesundheitsministerium NRW:
► Verordnungen, Allgemeinverfügungen und Erlasse des Ministeriums zur Eindämmung der Corona-Pandemie
Kreis Coesfeld:
► aktuelle Informationen zum Corona-Virus
Bundesministerium für Gesundheit:
► Corona-Tests bei Einreisen nach Deutschland
Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA):
► telefonische Krankschreibung seit 1. Juni nicht mehr möglich
Wirtschaftliche Hilfen:
Eine Übersicht wirtschaftlicher Hilfen finden Sie ► hier und auf der ► Seite des Wirtschaftsministeriums NRW.