Wahlbüro der Gemeinde Nottuln von montags bis freitags geöffnet

Briefwahlunterlagen auch online beantragen

Inzwischen dürften allen der rund 16 000 Wahlberechtigten in Nottuln die Wahlbenachrichtigungen zur Wahl des 21. Deutschen Bundestages zugestellt worden sein. Sollte das nicht der Fall sein, sollten sich die betroffenen Bürgerinnen und Bürger umgehend mit dem Wahlamt der Gemeinde Nottuln (E-Mail wahlamt@nottuln.de) in Verbindung setzen.
Unter anderem ist in der Wahlbenachrichtigung aufgeführt, in welchem Wahllokal am 23. Februar abgestimmt werden kann. Ebenfalls sind auf dem Dokument Informationen zur Beantragung der Briefwahlunterlagen abgedruckt. Diese können ausschließlich schriftlich oder persönlich beantragt werden. Wie andere Gemeinden auch hat Nottuln auf den Wahlbenachrichtigungen einen personalisierten QR-Code abgedruckt, der das Beantragen erleichtert.
Alternativ können die Unterlagen über das Online-Portal OLIWA auf der Website der Gemeinde Nottuln (Unterseite „Wahlen“ ) beantragt werden. Das Portal ist seit dem 24. Januar freigeschaltet.
Auf der Seite „Wahlen“ finden sich auch wichtige Informationen zur Ausübung des Wahlrechts für diejenigen Mitbürgerinnen und Mitbürger, die entweder neu zu gezogen sind oder innerhalb von Nottuln umgezogen sind.
Möchten die Wahlberechtigten ihre Wahlunterlagen per E-Mail beantragen, müssen sie unbedingt ihren Familiennamen, den/die Vorname(n), das Geburtsdatum und ihre Anschrift angeben. Auch kann der auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckte Antragsvordruck genutzt und ausgefüllt an das Wahlamt geschickt werden.
Wegen des vorgezogenen Termins der Bundestagswahl ist die Zeit für die Briefwahl deutlich kürzer. So können die Briefwahlunterlagen voraussichtlich erst zwei Wochen vor der Wahl verschickt werden. Grund dafür ist, dass die endgültige Liste der Parteien und Kandidierenden erst seit Ende Januar feststeht. Und erst danach können die Stimmzettel in den Druck gehen.
Wahlberechtigte sollten sicherstellen, dass die ausgefüllten Briefwahl-Unterlagen rechtzeitig zurückgesendet oder direkt beim Wahlamt (Gemeinde Nottuln, FB5/Wahlen, Stiftsplatz 7/8, 48301 Nottuln; E-Mail wahlamt@nottuln.de) abgegeben werden: Die Wahlbriefe müssen bis zum 23. Februar (Sonntag) um 18 Uhr bei der zuständigen Stelle eingegangen sein. Eine verspätete Abgabe bedeutet, dass die Stimmen nicht mehr berücksichtigt werden können.
Eine andere Möglichkeit ist die Briefwahl „vor Ort“. In den letzten zwei Wochen vor der Wahl haben die Briefwahlbüros in den Städten und Gemeinden geöffnet. Dort können die Unterlagen direkt beantragt, abgeholt und ausgefüllt werden. In Nottuln ist das Briefwahl-Büro an der Domherrengasse 4 von montags bis freitags zu den üblichen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung für die Wählerinnen und Wähler erreichbar.  

 

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Die Wahlbenachrichtigungen zur Bundestagswahl am 23. Februar werden in der nächsten Woche verschickt. Symbolbild: Pixabay/Andreas Lischka