Offenlage der Satzungsentwürfe zum Erhalt des historischen Ortskerns

Vom 3. bis zum 17. Dezember im Rathaus und auf der Website der Gemeinde

Vom 3. bis zum 17. Dezember liegen die Entwürfe der Erhaltungssatzung sowie der Gestaltungs- und Werbeanlagensatzung für den historischen Ortskern der Gemeinde Nottuln zur Einsicht aus. Nach vorheriger Terminabsprache können sie im Raum 715 im Rathaus am Stiftsplatz  7/8 eingesehen werden. Ebenfalls sind die Entwürfe auf der Webseite der Gemeinde Nottuln ab dem 3. Dezember unter aktuelle Bauleitplanverfahren abrufbar.  
Bürgerinnen und Bürger haben während des oben genannten Zeitraum die Möglichkeit, ihre Stellungnahmen und Anregungen schriftlich einzureichen. Möglich ist das unter der E-Mail-Adresse  info@nottuln.de.
Die Satzungen sollen dazu beitragen, den historischen Charme des Ortskerns zu bewahren und eine angemessene Gestaltung der Gebäude und Werbeanlagen zu fördern. Aus diesem Grund lädt Gemeinde die Nottulnerinnen und Nottulner ein, sich an diesem wichtigen Planungsprozess zu beteiligen.
Für weitere Informationen steht Elisa Mütherig, Sachgebietsleitung Stadtplanung, Tel. 02502-942350, Email: muetherig@nottuln.de gerne zur Verfügung.

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Um das Ortsbild zu schützen, lässt die Gemeindeverwaltung Nottuln ein Erhaltungs - und Gestaltungssatzung sowie eine Werbesatzung aufstellen. Unser Bild zeigt Julia Breuksch (Fachbereichsleiterin Planen, Bauen, Umwelt), Elisa Mütherig (Sachgebietsleitung Stadtplanung), Dr. Dietmar Thönnes (Bürgermeister) mit historischen Bildern aus dem Ortskern Nottuln. Vom 3. bis zum 17. Dezember liegen die Satzungsentwürfe im Rathaus aus und sind auch auf der Website der Gemeinde einsehbar. Archiv-Foto: Gemeinde Nottuln