Grünflächen dringend gesucht

Ökologische Ausgleichsmaßnahmen: Gemeinde appelliert an Landwirtinnen und Landwirte 

 Entsteht ein neues Baugebiet oder werden Flächen für die  Ansiedlung von  Industrie und Gewerbe gebraucht, müssen nach dem Bundesnaturschutzgesetz Ausgleichsflächen geschaffen werden. Das können zum Beispiel Blühstreifen, das Anlegen von Streuobstwiesen oder das Anpflanzen von Hecken sein. Auch das Anlegen sogenannter Brachefenster, die den Bodenbrütern wie Kiebitz, Rebhuhn oder Feldlerche die Aufzucht ihres Nachwuchses deutlich erleichtern, ist eine solche Möglichkeit.
„Wir versiegeln so viele Flächen, dass wir einen Ausgleich schaffen müssen, um Pflanzen, Wildtieren und Insekten möglichst viele ihrer Lebensräume erhalten und neue schaffen zu können“, erklärt Peter Wermeling von  den Gemeindewerken Nottuln. Und natürlich kommt die Schaffung dieser Ausgleichsflächen auch den Menschen zugute, so Wermeling, die vom vielen Grün und einer großen Biodiversität in ihrer Umgebung profitieren. „ Das ist ein deutliches Plus an Lebensqualität“, so Wermeling.
Solche Ausgleichsflächen machen nur dann richtig Sinn, wenn sie in der Nähe der verbrauchten Flächen liegen“, sagt der Grün-Experte der Gemeindeverwaltung. Und genau darin liegt die Schwierigkeit: Diese Flächen, die die Gemeinde als Ausgleich für Baugebiete oder die Ansiedlung von Gewerbe bereitstellen kann, sind knapp bemessen. In den vergangenen Jahren sind ökologische Ausgleichsmaßnahmen  für Vorhaben in der Gemeinde mangels geeigneter Flächen nicht vor Ort, sondern in anderen Kommunen durchgeführt worden. Zum Beispiel, in  dem die Gemeinde Nottuln auch auf den Ausgleichflächenpool des Kreises Coesfeld zurückgegriffen hat.
Daher appelliert die Gemeindeverwaltung vor allem an die  Landwirtinnen und Landwirte in Nottuln und seinen Ortsteilen, ihr solche Flächen zur Verfügung zu stellen. „Das könnte zum Beispiel über einen  Ankauf oder eine Pacht laufen“, zählt Peter Wermeling auf. Eine weitere Möglichkeit sind die sogenannten PIK (Produktionsintegrierte Kompensation), bei der die Fläche im Besitz des Landwirtes bleibt und er sie weiterhin nutzen kann - zum Beispiel für den Ackerbau oder als Grünland. „Den Ausgleich für den niedrigeren finanziellen Ertrag würde dann die Gemeinde Nottuln zahlen“, erklärt Wermeling, der sich sehr darüber freut, wenn sich zahlreiche Landwirte finden, die bereit sind, einen Teil ihrer Flächen als Ausgleichsflächen zur Verfügung zu stellen: So kann  der notwendige und verpflichtende  Ausgleich zur Flächenversiegelung direkt vor Ort und Stelle vorgenommen werden. Es sei überdies eine Maßnahme, die auch zur Pflege und zum Erhalt der münsterländischen Parklandschaft beitrage, fügt Wermeling an.
Landwirtinnen und Landwirte, die sich an dem Ausgleichsflächen-Programm beteiligen möchten, können sich mit den Gemeindewerken Nottuln (Grünflächenamt) in Verbindung setzen. Ansprechpartner ist Peter Wermeling. Er ist unter der Rufnummer 02502 942 427 und der der E-Mail-Adresse  wermeling @nottuln.de  zu erreichen.

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Entsteht ein neues Baugebiet oder werden Flächen für die  Ansiedlung von  Industrie und Gewerbe gebraucht, müssen nach dem Bundesnaturschutzgesetz Ausgleichsflächen geschaffen werden. Die Gemeinde Nottuln appelliert an die Landwirtinnen und Landwirte der Verwaltung solche Flächen zur Verfügung zu stellen. Symbolbild: Pixabay