Wohngeld in Nottuln
Ihre Ansprechpartnerin in allen Wohngeldfragen für die Gemeinde Nottuln ist
Frau Lohaus,
Stiftsplatz 11,
48301 Nottuln
Tel. 02502 / 942-243,
Fax 02502 / 942-222
Email: info@nottuln.de
Wohngeld wird gezahlt in Form von
- Mietzuschuss
(für Mietwohnungen) und
- Lastenzuschuss
(für Eigenheime)
Mietzuschuss:
Dem Antrag auf Mietzuschuss bei der Gemeinde Nottuln (weißer Antragsvordruck) sind folgende Anlagen
beizufügen:
- Mietvertrag bzw. Mietbescheinigung
- Verdienstbescheinigung bzw. Abrechnung der vergangenen 12 Monate
- Erklärung bzgl. der Werbungskosten
- bei einer evtl. Arbeitslosigkeit den aktuellen Arbeitslosengeld- bzw.
Arbeitslosenhilfebescheid
- ist der Antragsteller bzw. ein Familienmitglied selbständig tätig, ist der
Einkommensteuerbescheid des Vorjahres vorzulegen
- Nachweise über sonstige Einkünfte aller Familienmitglieder (z.B.
Erziehungsgeldbescheid, Ausbildungsvertrag, Nachweise über Einkünfte bei geringfügiger
Beschäftigung)
- immer beizufügen ist die ergänzende Erklärung
- falls Unterhaltszahlungen geleistet werden ist noch zusätzlich die "Anlage zum
Antrag auf Wohngeld bei Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher
Unterhaltsverpflichtungen" auszufüllen, die Zahlungsverpflichtung ist anhand eines
Urteils o.ä. nachzuweisen und ein Nachweis über die tatsächlich geleisteten Zahlungen
anhand der letzten zwei Kontoauszüge nachzuweisen
- falls ein Teil der Wohnung untervermietet wurde, ist die "Anlage zum Antrag auf
Wohngeld bei entgeltlicher Überlassung des Wohnraums an einen Dritten, insbesondere bei
Untervermietung" auszufüllen.
Lastenzuschuss
Dem Antrag auf Lastenzuschuss bei der Gemeinde Nottuln (gelber Antragsvordruck) sind folgende Anlagen
beizufügen:
- "Anlage zum Antrag auf Wohngeld zur Ermittlung der Belastung"
(liegt in dem
gelben Antragsvordruck)
- Fremdmittelbescheinigungen
- Verdienstnachweise, dei evtl. Zahlung von Unterhalt und Vermietung
eines Teils des
Wohnraums genau wie beim Mietzuschuss
Wohngeld-Informationen
des MBV NRW (... allgemeine Informationen, weiterführende Links,
Wohngeldrechner ...)
Ihren
grundsätzlichen Wohngeldanspruch können Sie sich anonymisiert mit dem Wohngeldproberechner
ausrechnen
lassen.
Darüber hinaus stehen Ihnen unter:
ausfüllbare
und mit Eingabehilfen versehene Antragsvordrucke sowie unter:
weitere
Informationen
zum Wohngeld zur
Verfügung.
alternative
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