Heiraten in Nottuln - Anmeldung zur Eheschließung
Was früher als "Aufgebot" bezeichnet wurde, ist heute die "Anmeldung zur Eheschließung". Sie ist als erster Schritt in Richtung Heirat erforderlich und dient zur Prüfung Ihres Personenstandes und der Feststellung, ob Ihrem Heiratswunsch auch keine "Ehehindernisse" entgegenstehen.Die Anmeldung zur Eheschließung muss bei dem Standesamt erfolgen, in dessen Bezirk eine/r der Verlobten seinen Wohnsitz hat. Aber auch wenn Sie beide nicht in Nottuln wohnen, können Sie hier heiraten. Sie melden sich dann zur Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnortes an und teilen dem dortigen Standesbeamten mit, dass Sie in Nottuln heiraten möchten. Vom Wohnsitzstandesbeamten werden die vollständigen Unterlagen mit der Anmeldung der Eheschließung an das Eheschließungsstandesamt weitergeleitet.
Die Anmeldung hat 6 Monate Gültigkeit; die Eheschließung kann also innerhalb von 6 Monaten nach der Anmeldung erfolgen. Bitte melden Sie sich auf jeden Fall frühzeitig an, damit uns Gelegenheit bleibt, Ihre Unterlagen zu prüfen.
Unterlagen für die Anmeldung der Eheschließung:
Wenn beide Verlobte
ist es für Sie am einfachsten, weil wir dann alle erforderlichen Unterlagen hier einsehen können und Sie nur den gültigen Personalausweis bzw. Reisepass mitbringen müssen.
In anderen Fällen benötigen Sie folgende Unterlagen:
Wenn Nottuln nicht Hauptwohnsitz ist,
Wenn Sie nicht in Nottuln geboren sind,
Sind Sie
dann sollten Sie sich auf jeden Fall persönlich bei uns nach den erforderlichen Unterlagen erkundigen.
Möglichkeiten der Namensführung in der Ehe
In den letzten Jahren haben sich eine ganze Reihe von Änderungen im Namensrecht ergeben,
so dass es manchem Eheschließungswilligen nicht leicht fällt, den Überblick zu behalten.
Zunächst einmal kann es, und das ist für viele noch ungewohnt, bei einer getrennten Namensführung bleiben; jeder Ehepartner führt also auch in der Ehe den Namen weiter, den er zur Zeit der Eingehung der Ehe trägt.
Sie können aber natürlich bei der Eheschließung einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen. Dies kann der Geburtsname der Frau oder der des Mannes sein oder ein zum Zeitpunkt der Eheschließung geführter Name. Die Bestimmung des gemeinsamen Ehenamens muss nicht zwingend bei der Eheschließung erfolgen, sie kann auch ohne jede Frist später vorgenommen werden.
Wenn von Ihnen ein gemeinsamer Ehename bestimmt wird, können Sie Ihren Geburtsnamen oder den zur Zeit der Eingehung der Ehe geführten Namen dem neuen Ehenamen anfügen oder voranstellen; d.h., derjenige, dessen Name nicht Ehename wird, kann eine Doppelnamen bekommen. Das ist allerdings ein ganz persönliches Recht; der Doppelname wird nicht auf Kinder übertragen.
Wenn Sie weitere Fragen (insbesondere zur Auswirkung der Namensführung auf Kinder u.a.) haben, wenden Sie sich bitte unter Tel. 02502 942-324, 942-325 an uns.
Im Regelfall entstehen folgende Kosten:
Geführt werden in Nottuln die Personenstandsregister ab dem 01.10.1874; frühere Personenstandsfälle wurden in den Kirchenbüchern registriert.
Sie können sich Ihre Urkunden persönlich im Rathaus Nottuln, Zimmer 704, EG, abholen.
Geben Sie bitte bei allen Urkundenanforderungen die genauen Daten und möglichst auch die Registernummer des Standesamtes an. Das erleichtert uns das Suchen und ermöglicht eine schnellere Zustellung.
Weitere Informationen zur standesamtlichen Trauung
erhalten Sie unter der Tel. 02502 - 942-324 und 942-325,
Email: standesamt@nottuln.de
Anschrift des Standesamtes:
Gemeinde Nottuln,
Stiftsplatz 7, 48301 Nottuln,
Öffnungszeiten des Rathauses:
Unsere Sandesbeamtinnen Frau Barth und Frau Dingemann stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Verfügung!
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