Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Ordnungswesen
Der Ausschuss berät und beschließt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel entscheidend über:
- Zustimmung der Gemeinde zu Ausnahmen und Befreiungen von Festsetzungen der Bebauungspläne gem. § 31 BauGB
- Angelegenheiten des Immissionsschutzes
- Angelegenheiten der Landschaftspflege und des kommunalen Umweltschutzes
Der Ausschuss berät und beschließt empfehlend außerdem über:
- Ausbauprogramme (Konzeption) für Straßen, Wege, Plätze, Grünanlagen und Parkplätze
- Fragen der Verkehrsplanung, -sicherheit und -beruhigung, unbeschadet der gesetzlichen Zuständigkeit anderer Entscheidungsträger
- Bauleitplanung gem. BauGB
- Stellungnahmen in Planfeststellungsverfahren, auch unter ökologischen Gesichtspunkten
- Stellungnahme zu Raumordnungs-, Landesentwicklungs- u. Gebietsentwicklungsplanungen
- Neu-, Um- und Erweiterungsbauten von kommunalen Gebäuden und anderen Einrichtungen
- Angelegenheiten der Energieplanung (Energiekonzept) soweit diese nicht in die Zuständigkeit des Haupt- und Finanzausschusses fallen
- Angelegenheiten von Altlasten soweit die Zuständigkeit der Gemeinde Nottuln gegeben ist
- Angelegenheiten der Lokalen Agenda
- Aufgaben und Maßnahmen nach dem Denkmalschutzgesetz (DSchG) und nach Maß- gabe der Satzung gem. § 23 II DSchG NWV.8.283
- Benennung von Straßen und Wegen
Der Ausschuss berät und beschließt empfehlend ebenfalls über:
- Angelegenheiten des Feuerwehr und Rettungswesens, soweit gesetzliche und vertragliche Zuständigkeit gegeben ist
- Personalangelegenheiten der Feuerwehren, soweit sie die Gemeinde betreffen
- Fragen der Zusammenarbeit der verschiedenen Organisationen des Katastrophenschutzes, soweit gesetzliche und vertragliche Zuständigkeit gegeben ist