Haushalt der Gemeinde Nottuln

Haushalt 2010

Flyer HH 2010 - Zahlen, Daten, Fakten

Haushalt der Gemeinde Nottuln
Der gemeindliche Haushalt ist so aufgebaut, dass alle Ausgaben und Einnahmen erfasst und mit ihrer Zweckbestimmung dokumentiert und beschlossen werden können.
Die gemeindliche Finanzlage lässt sich mit der Finanzsituation einer Familie vergleichen. Das einer Familie zur Verfügung stehende Einkommen wird in der Regel für die laufenden Zwecke des täglichen Bedarfs, wie z. B. Miete, Lebensmittel oder sonstige Ausgaben verwendet. Einkommen, das nicht ausgegeben wird, bucht man für spätere Anschaffungen vom Girokonto auf das Sparbuch um.
Sollen nun Investitionen, wie z. B. der Kauf eines Hauses oder eines Autos, vorgenommen werden, für die das Ersparte nicht ausreicht, wird spätestens bei der Prüfung der Kreditwürdigkeit durch die Bank festgestellt, ob sich die Familie das Haus oder Auto "leisten" kann: Es muss genügend Geld verdient werden, um jedes Jahr nicht nur die laufenden Ausgaben, sondern auch Zins und Tilgung aus dem Einkommen zahlen zu können.

Kleines ABC zum Haushalt

Eigenbetriebe
Eigenbetriebe sind Sondervermögen der Gemeinde. Sie verfügen über keine eigene Rechtspersönlichkeit, sind aber organisatorisch und finanzwirtschaftlich verselbständigt. Sie verfügen über eine Betriebssatzung und erstellen eigene Wirtschaftspläne und Jahresabschlüsse auf der Grundlage einer kaufmännischen Buchführung.

Finanzplanung
Die Finanzplanung ist eine zukunftsorientierte Darstellung aller voraussichtlichen Ausgaben und der zur Finanzierung dieser Ausgaben erwarteten Einnahmen für einen Zeitraum von fünf Jahren. Dabei ist das erste Planungsjahr das laufende Haushaltsjahr.

Gebühren
Hierunter versteht man Einnahmen für besondere Dienstleistungen (z. B. für die Ausstellung eines Personalausweises, für Genehmigungen jeglicher Art u. a.) und Benutzungsgebühren für die freiwillige Inanspruchnahme einer öffentlichen Einrichtung (z. B. Straßenreinigung, Müllabfuhr u. a.).

Haushaltsausgleich
Städte und Gemeinden sind gesetzlich verpflichtet, einen ausgeglichenen Haushalt aufzustellen. Damit dürfen die Ausgaben nicht höher sein als die zu erwartenden Einnahmen.
Kann der Haushaltsausgleich nicht erreicht werden, ist ein Haushaltskonsolidierungskonzept unerlässlich.

Haushaltsplan
Der Haushaltsplan ist der Finanzrahmen der Gemeinde Nottuln.
Er enthält alle sorgfältig geschätzten Einnahmen und die geplanten Ausgaben für ein Haushaltsjahr. Als Haushaltsjahr gilt ein Kalenderjahr. Der Haushaltsplan gliedert sich in den Ergebnisplan, der die laufenden Kosten beschreibt, und den Finanzplan, der Aussagen zu langfristigen Investitionen trifft.

Haushaltssatzung
Der Gemeinderat der Gemeinde Nottuln beschließt die Haushaltssatzung und setzt damit die Gesamteinnahmen und die Gesamtausgaben des Haushaltsplanes, die Höhe der Verpflichtungsermächtigungen und Kreditaufnahmen fest. Diese Satzung gibt dem Haushaltsplan seine Rechtsverbindlichkeit und tritt mit der ”Öffentlichen Bekanntmachung” in Kraft.

Haushaltssicherungskonzept
Kann die Gemeinde den gesetzlich vorgeschriebenen Haushaltsausgleich nicht erreichen, ist ein Haushaltssicherungskonzept zu erstellen, das Einsparungs- und Konsolidierungsmaßnahmen zum Abbau des Fehlbetrages beinhaltet und den Zeitpunkt des angestrebten Haushaltsausgleiches festlegt.
Der Gemeinderat entscheidet über das Haushaltskonzept, das einer Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde (Kreisverwaltung Coesfeld) bedarf.

Schlüsselzuweisungen
Die Schlüsselzuweisungen sind Zahlungen an die Kommune, die das Land nach einem bestimmten Schlüssel auf der Grundlage des Finanzausgleichsgesetzes (GFG) leistet. Auf diese Weise wird die Gemeinde Nottuln an den Steuereinnahmen des Bundes und der Länder beteiligt.

Stellenplan
Der Stellenplan ist eine Anlage zum Haushaltsplan und erfasst alle im Haushaltsjahr notwendigen Stellen für Beamte und tariflich Beschäftigte der Gemeinde Nottuln (Saale). Die Stellen werden nach Art und Besoldungsgruppen ausgewiesen.

Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen sind Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die die künftigen Haushaltsjahre mit Ausgaben für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen belasten.
Der Gesamtbetrag wird mit der Haushaltssatzung festgeschrieben.
Durch die Verpflichtungsermächtigung wird für bestimmte Ausgabengruppen des Finanzplanes eine zusätzliche Ermächtigung geschaffen, die eine Auftragsvergabe im laufenden Haushaltsjahr erlaubt, wobei die Bezahlung dieses Auftrages in einem diesem Haushaltsjahr folgenden Zeitraum liegen muss.

Verschuldung
Die Summe aller aufgenommenen Darlehen wird als Verschuldung bezeichnet. Da Darlehen der Finanzierung von Investitionsmaßnahmen dienen, steht den Schulden entsprechendes Vermögen gegenüber. Anders als in der Privatwirtschaft ist dieses Vermögen in der Regel jedoch nicht „vermarktbar“ (Straßen, Schulen u. a.).

Wirtschaftsplan
An die Stelle des Haushaltsplanes tritt bei den genannten eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen der Wirtschaftsplan. Er gliedert sich in den Erfolgsplan (voraussehbare Erträge und Aufwendungen), den Vermögensplan (voraussehbare vermögenswirksame Einnahmen und Ausgaben) und die Stellenübersicht.


alternative Navigation:
Home | Zahlen-Daten-Fakten-Pläne | Politik | Rathaus / Bürgerservice | Wirtschaft / Handel | Geschichte 
Freizeit / Tourismus | Musik / Kultur /Sport | Service | Impressum | Kontakt | zentraler Posteingang: Email | Suche