Haushalt der Gemeinde Nottuln
Flyer HH 2010 - Zahlen, Daten,
Fakten
Haushalt der Gemeinde Nottuln
Der gemeindliche Haushalt ist so aufgebaut, dass alle Ausgaben und Einnahmen
erfasst und mit ihrer Zweckbestimmung dokumentiert und beschlossen werden können.
Die gemeindliche Finanzlage lässt sich mit der Finanzsituation einer Familie
vergleichen. Das einer Familie zur Verfügung stehende Einkommen wird in der
Regel für die laufenden Zwecke des täglichen Bedarfs, wie z. B. Miete,
Lebensmittel oder sonstige Ausgaben verwendet. Einkommen, das nicht ausgegeben
wird, bucht man für spätere Anschaffungen vom Girokonto auf das Sparbuch um.
Sollen nun Investitionen, wie z. B. der Kauf eines Hauses oder eines Autos,
vorgenommen werden, für die das Ersparte nicht ausreicht, wird spätestens bei
der Prüfung der Kreditwürdigkeit durch die Bank festgestellt, ob sich die
Familie das Haus oder Auto "leisten" kann: Es muss genügend Geld
verdient werden, um jedes Jahr nicht nur die laufenden Ausgaben, sondern auch
Zins und Tilgung aus dem Einkommen zahlen zu können.
Kleines ABC zum Haushalt
Eigenbetriebe
Eigenbetriebe sind Sondervermögen der Gemeinde. Sie verfügen über keine
eigene Rechtspersönlichkeit, sind aber organisatorisch und finanzwirtschaftlich
verselbständigt. Sie verfügen über eine Betriebssatzung und erstellen eigene
Wirtschaftspläne und Jahresabschlüsse auf der Grundlage einer kaufmännischen
Buchführung.
Finanzplanung
Die Finanzplanung ist eine zukunftsorientierte Darstellung aller
voraussichtlichen Ausgaben und der zur Finanzierung dieser Ausgaben erwarteten
Einnahmen für einen Zeitraum von fünf Jahren. Dabei ist das erste Planungsjahr
das laufende Haushaltsjahr.
Gebühren
Hierunter versteht man Einnahmen für besondere Dienstleistungen (z. B. für
die Ausstellung eines Personalausweises, für Genehmigungen jeglicher Art u. a.)
und Benutzungsgebühren für die freiwillige Inanspruchnahme einer öffentlichen
Einrichtung (z. B. Straßenreinigung, Müllabfuhr u. a.).
Haushaltsausgleich
Städte und Gemeinden sind gesetzlich verpflichtet, einen ausgeglichenen
Haushalt aufzustellen. Damit dürfen die Ausgaben nicht höher sein als die zu
erwartenden Einnahmen.
Kann der Haushaltsausgleich nicht erreicht werden, ist ein
Haushaltskonsolidierungskonzept unerlässlich.
Haushaltsplan
Der Haushaltsplan ist der Finanzrahmen der Gemeinde Nottuln.
Er enthält alle sorgfältig geschätzten Einnahmen und die geplanten Ausgaben für
ein Haushaltsjahr. Als Haushaltsjahr gilt ein Kalenderjahr. Der Haushaltsplan
gliedert sich in den Ergebnisplan, der die laufenden Kosten beschreibt,
und den Finanzplan, der Aussagen zu langfristigen Investitionen trifft.
Haushaltssatzung
Der Gemeinderat der Gemeinde Nottuln beschließt die Haushaltssatzung und setzt
damit die Gesamteinnahmen und die Gesamtausgaben des Haushaltsplanes, die Höhe
der Verpflichtungsermächtigungen und Kreditaufnahmen fest. Diese Satzung gibt
dem Haushaltsplan seine Rechtsverbindlichkeit und tritt mit der ”Öffentlichen
Bekanntmachung” in Kraft.
Haushaltssicherungskonzept
Kann die Gemeinde den gesetzlich vorgeschriebenen Haushaltsausgleich nicht
erreichen, ist ein Haushaltssicherungskonzept zu erstellen, das Einsparungs- und
Konsolidierungsmaßnahmen zum Abbau des Fehlbetrages beinhaltet und den
Zeitpunkt des angestrebten Haushaltsausgleiches festlegt.
Der Gemeinderat entscheidet über das Haushaltskonzept, das einer Genehmigung
durch die Aufsichtsbehörde (Kreisverwaltung Coesfeld) bedarf.
Schlüsselzuweisungen
Die Schlüsselzuweisungen sind Zahlungen an die Kommune, die das Land nach einem
bestimmten Schlüssel auf der Grundlage des Finanzausgleichsgesetzes (GFG)
leistet. Auf diese Weise wird die Gemeinde Nottuln an den Steuereinnahmen des
Bundes und der Länder beteiligt.
Stellenplan
Der Stellenplan ist eine Anlage zum Haushaltsplan und erfasst alle im
Haushaltsjahr notwendigen Stellen für Beamte und tariflich Beschäftigte der Gemeinde Nottuln
(Saale). Die Stellen werden nach Art und Besoldungsgruppen ausgewiesen.
Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen sind Ermächtigungen zum Eingehen von
Verpflichtungen, die die künftigen Haushaltsjahre mit Ausgaben für
Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen belasten.
Der Gesamtbetrag wird mit der Haushaltssatzung festgeschrieben.
Durch die Verpflichtungsermächtigung wird für bestimmte Ausgabengruppen des
Finanzplanes eine zusätzliche Ermächtigung geschaffen, die eine
Auftragsvergabe im laufenden Haushaltsjahr erlaubt, wobei die Bezahlung dieses
Auftrages in einem diesem Haushaltsjahr folgenden Zeitraum liegen muss.
Verschuldung
Die Summe aller aufgenommenen Darlehen wird als Verschuldung bezeichnet. Da
Darlehen der Finanzierung von Investitionsmaßnahmen dienen, steht den Schulden
entsprechendes Vermögen gegenüber. Anders als in der Privatwirtschaft ist
dieses Vermögen in der Regel jedoch nicht „vermarktbar“ (Straßen, Schulen u. a.).
Wirtschaftsplan
An die Stelle des Haushaltsplanes tritt bei den genannten eigenbetriebsähnlichen
Einrichtungen der Wirtschaftsplan. Er gliedert sich in den Erfolgsplan
(voraussehbare Erträge und Aufwendungen), den Vermögensplan (voraussehbare
vermögenswirksame Einnahmen und Ausgaben) und die Stellenübersicht.
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