Fotovoltaikpark in der Gemeinde Nottuln
Häufig
gestellte Fragen zum Fotovoltaikpark in Appelhülsen
Was
kostet ein Solarpark in der Größe des in Appelhülsen geplanten?
Anlagen in dieser Größenordnung
werden grundsätzlich schlüsselfertig erstellt. Das heißt, incl. Trafo,
Einzäunung, Übersteigschutz, Zufahrtswegen, Eingrünung, Raseneinsaat und
selbstverständlich incl. aller Module, Verkabelungen, Steckverbindungen und
Wechselrichter. Der Preis für eine Anlage dieser Größenordnung wird von
den Lieferfirmen nach kwp berechnet. Vorgespräche mit den möglichen
Lieferfirmen haben Preise von 3.350 € bis 3.500 € je kwp wahrscheinlich
werden lassen. Die Wirtschaftlichkeitsberechnung der Gemeinde Nottuln ist
von dem höchsten zu erwartenden Preis von 3.500 € je kwp ausgegangen. Der
Gesamtpreis für die Anlage würde dann 1.200 kwp x 3.500 € = 4,2 Mio. €
betragen. Dieser „Höchstpreis“ ist in die Wirtschaftlichkeitsberechnung
eingeflossen, um auf der sicheren Seite zu sein.
Ab
wann schreibt eine solche Anlage denn „schwarze Zahlen“?
Gemäß der Wirtschaftlichkeitsberechnung, die
einen niedrigen Ertrag und hohe Aufwendungen unterstellt hat, schreibt der
Fotovoltaikpark Appelhülsen ab dem Jahr 2018 schwarze Zahlen. Nach Ablauf
von 20 Jahren hat der Fotovoltaikpark einen Überschuss incl.
Eigenkapitalverzinsung von rund 750.000 € erwirtschaftet.
Hat
die Gemeindeverwaltung Nottuln die Wirtschaftlichkeitsberechnung alleine
erstellt?
Nein, die Wirtschaftlichkeitsberechnung wurde von
einem staatlich geprüften Steuerberater und Wirtschaftsprüfer aus Münster
erstellt. Die der Politik vorgestellten Wirtschaftlichkeitsberechnungen
wurden vorab der vom Land Nordrhein-Westfalen getragenen EnergieAgentur NRW
mit der Bitte um Überprüfung vorgelegt. Die EnergieAgentur NRW ist zu dem
Ergebnis gekommen, dass die Wirtschaftlichkeitsberechnung alle Parameter
ausrechend würdigt und hat der Gemeinde Nottuln eine korrekte Berechnung
attestiert.
Welche
„Nebenkosten“ entstehen beim Betrieb eines Fotovoltaikparks?
Die wesentlichen Nebenkosten beziehen sich auf die
Allgefahrenversicherung (incl. Vandalismus, Diebstahl und
Ertragsausfallentschädigung), die Wartung und den Austausch von
Wechselrichtern. Die Faustregel in der Fotovoltaik-Branche zur Berechnung
dieser Nebenkosten beträgt 0,5 % der Anschaffungskosten pro Jahr. Für
Nottuln würde dies rund 22.000 € pro Jahr bedeuten. Die
Wirtschaftlichkeitsberechnung sieht allerdings einen Betrag von 30.000 €
pro Jahr mit einer jährlichen Steigerung um 2 % vor und liegt damit auf der
sicheren Seite.
Lässt
die Aufnahmekapazität der Module im Laufe der 20 Jahre nach?
Ja, diese Leistungsverringerung nennt man
Degradation. Jedes Modul verliert im Laufe der Zeit an Leistungsfähigkeit.
Deshalb hat die Wirtschaftlichkeitsberechnung der Gemeinde Nottuln dies auch
berücksichtigt, und zwar mit einem in der Fachwelt als hoch geltenden Wert
von 0,256 % pro Jahr um mit gesicherten Erträgen rechnen zu können.
Mit
welchem Stromertrag kann man im Münsterland rechnen,
das sicherlich nicht zu den sonnenreichsten Regionen in Deutschland zählt?
Selbstverständlich sind die Sonnenerträge in Süddeutschland
und vor allem in Südeuropa deutlich höher als in NRW. Die EnergieAgentur
NRW empfiehlt die Errichtung von Fotovoltaikanlagen in Nordrhein-Westfalen
aber auch z. B. im Münsterland, da in dieser Region mit einem Sonnenertrag
gerechnet werden darf, der Fotovoltaikanlagen wirtschaftlich darstellen lässt.
Unzählige Nottulner Eigenheimbesitzer mit Fotovoltaikanlagen auf dem
Hausdach wissen, dass auch im Münsterland Fotovoltaik wirtschaftlich
betrieben werden kann. Die Fotovoltaikanlage der Gemeinde auf dem Dach des
Hallenbades hat im Jahr 2006 (sehr guter Sommer) rund 1.000 kwh Ertrag
erbracht, im Jahr 2007 (schlechter Sommer) rund 940 kwh. Der Fotovoltaikpark
in Appelhülsen wurde mit einem Ertrag von 877 kwh gerechnet. Dieser Wert
wurde von der Energieagentur NRW empfohlen, um absolut auf der sicheren
Seite zu sein. Die tatsächlichen Erträge werden höher eingeschätzt.
Wie
viele Haushalte in Appelhülsen können –fiktiv- durch den Strom,
den der Solarpark Appelhülsen aus der Sonne schöpft, versorgt werden?
Der Solarpark Appelhülsen wird Strom auf
regenerativen Wegen für ca. 15 % der Haushalte in Appelhülsen erzeugen und
trägt damit ein Stück zur Vermeidung weiterer Umweltbelastungen bei.
Warum ist die Finanzierung des Fotovoltaikparks in
Appelhülsen nur mit
Krediten und ohne Einsatz von Eigenkapital wirtschaftlicher als die
Finanzierung
mit einem Eigenkapitalanteil?
Das erscheint in der Tat auf den ersten Blick
merkwürdig. Da die Gemeinde Nottuln als Betreiberin eines Fotovoltaikparks
in diesem Fall als „Betrieb gewerblicher Art“ gilt, ist sie
steuerpflichtig. Die zu zahlende Steuer hängt vom wirtschaftlichen Ergebnis
ab, das durch die höheren Zins- und Tilgungszahlungen bei völliger
Fremdfinanzierung schlechter ausfällt als bei dem Rechenbeispiel mit dem
Einsatz von Eigenkapital. Auf den Zeitraum von 20 Jahren gerechnet liegt die
Einsparung der Steuerlast also höher als die Einsparung bei Zins- und
Tilgung durch einen niedrigeren Kredit. Aus diesem Grund hat der
Steuerberater der Gemeinde Nottuln die komplette Fremdfinanzierung
vorgeschlagen.
Besteht
für die Bevölkerung die Möglichkeit,
sich an diesem Zukunftsprojekt zu beteiligen?
Ja, diese Möglichkeit soll der Bevölkerung
eingeräumt werden. Die Verwaltung favorisiert dabei das sogenannte
„Anlegermodell“, bei dem eine Mindestsumme (ab 5.000 €) als Einlage in
den Fotovoltaikpark gegeben wird. Die Gemeinde garantiert für die Laufzeit
des Projektes von 20 Jahren einen jährlichen Zinsertrag von 4 %. Eine
direkte Gewinnbeteiligung an der Anlage ist zurzeit nicht vorgesehen.
Gibt
es nicht auch andere Nutzungsmöglichkeiten des Grundstücks,
die möglicherweise wirtschaftlicher sind?
Die Verwaltung hat in der Sitzung
des Rates am 19.02.2008 verschiedene Nutzungsmöglichkeiten und deren Erträge
dargestellt. Verglichen wurden vier Varianten:
Realisierung
der Fotovoltaik-Anlage unter Einsatz von Eigenkapital
Realisierung
der Fotovoltaik-Anlage ohne Einsatz von Eigenkapital
Verpachtung
der Fläche (keine Fotovoltaik-Anlage)
Verkauf
der Fläche (keine Fotovoltaik-Anlage)
Bei
diesen Vergleichen hat sich herausgestellt, dass
die
Realisierung ohne Einsatz von Eigenkapital sich wirtschaftlicher
darstellt als die Realisierung mit Eigenkapital (das hängt mit
steuerrechtlichen Gründen zusammen), und dass
die
Verpachtung der Fläche bei hoch angesetzten Pachterwartungsbeträgen
und gleichzeitig vorsichtig angesetzten Solar-Erträgen nur einen
marginalen Mehrertrag ergibt, und dass ferner
der
Verkauf der Fläche bei Berücksichtigung einer zu erwartenden
Wertsteigerung des Grundstückes und gleichzeitig bei vorsichtig
angesetzten Solar-Erträgen ebenfalls nur einen marginalen Mehrertrag
gegenüber der Verpachtung
erbringt.
Angesichts dieser Bewertung und unter der nicht unrealistischen Annahme,
dass die Anlage länger als 20 Jahre Erträge erbringen kann und diese Erträge
wiederum nach Ende der Kredittilgung in vollem Umfang der Gemeinde zufließen,
hat sich die Mehrheit des Rates für ein nachhaltiges Zukunftsprojekt
entschieden und der Verantwortung gegenüber den nächsten Generationen
entschieden.
Muss
die Gemeinde Nottuln irgendwelche Einspeisegebühren an die RWE zahlen?
Nein, es fallen keine derartigen Gebühren an.
Wie
wird der Ausgleich für den Eingriff den die Photovoltaikanlage an der
Umwelt verursacht vorgenommen?
Durch
die Beibehaltung der Gräben und Gehölze und die Vorgaben des Bebauungsplan
zum maximalen Versiegelungsgrad ist der Ausgleich, der im Vergleich zu der
jetzt als Ackerland genutzten Fläche sehr gering. Durch die Pflanzung eines
Gehölzstreifens als Sichtschutz entlang der Landesstraße minimiert sich
der Eingriff gegen Null.
Die
derzeitige Planung sieht jedoch für die Fläche Ausgleichsflächen vor.
Diese dienen zusammen mit anderen Flächen als Kompensation für das
Baugebiet Appelhülsen Nord II.
Da
der dritte und vierte Bauabschnitt nicht verwirklicht werden soll, sind die
Ausgleichsflächen nicht mehr in dem Maße erforderlich wie ursprünglich
gedacht und können bei einer Aufhebung des Bebauungsplanes Appelhülsen
Nord II vermutlich vollständig entfallen.
Genau
berechnet werden kann dies erst, wenn der Rat einen Beschluss zur Änderung
und Teilaufhebung des Bebauungsplanes fasst. Die Gelder für die tatsächliche
Aufwertung der Ausgleichsflächen durch Pflanzmaßnahmen sind im Haushalt
eingesellt und sind unabhängig von der Photovoltaikanlage zu betrachten.
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