Widerspruch und Einwilligung 
nach dem Meldegesetz NW
Füllen Sie bitte dieses Formular direkt am PC aus, drucken es aus und schicken es zum Bürger-Service der Gemeinde Nottuln!




Gemeinde Nottuln
- Bürger-Service -
Stiftsplatz 8
48301 Nottuln


Name, Vorname

Anschrift

Telefon / Telefax

Geburtsdatum
 

Hinweise
Sie haben ein kostenloses WIDERSPRUCHSRECHT gegen die Weiterleitung Ihrer nach dem Meldegesetz erhobenen Daten (Vor- und Familienname, ggf. Doktorgrad, Anschrift) an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Parlaments- oder Kommunalwahlen (§ 35 Abs. 1), an Antragsteller und Parteien im Zusammenhang mit Volksbegehren und Volksentscheiden sowie mit Bürgerentscheiden ( § 35 Abs. 2). Auskunft über Ehe- und Altersjubiläen darf die Meldebehörde Mitgliedern parlamentarischer oder kommunaler Vertretungskörperschaften sowie Presse und Rundfunk nur nach Ihrer EINWILLIGUNG erteilen (§ 35 Abs. 3). Eine Datenweitergabe an Adressbuchverlage, ausschließlich zum Zweck der Veröffentlichung in gedruckten Adressbüchern, bei der eine Verknüpfung mit anderen personenbezogenen Daten nicht zulässig ist, darf nur erfolgen, sofern Sie zuvor schriftlich Ihre EINWILLIGUNG erteilt haben (§ 35 Abs. 4). Soweit die Datenweitergabe nur nach Einwilligung erfolgen darf, können Sie diese verweigern bzw. eine von Ihnen erteilte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Auch im Zusammenhang mit der Erteilung oder den Widerruf der Einwilligung dürfen Ihnen keine Kosten auferlegt werden. (das Erfordernis der Einwilligung vor einer Weitergabe Ihrer Daten an Adressbuchverlage gilt erst ab dem 01.01.1999. Vorher haben Sie insoweit ein Widerspruchsrecht. Die Wirkung des Widerspruchs ist bis zum 31.12.1998 befristet. Sie können Ihre Einwilligung aber bereits jetzt erteilen).

ERKLÄRUNG (Zutreffendes bitte ankreuzen)
Ich erhebe WIDERSPRUCH gegen die Weitergabe meiner Daten (Vor- und Familiennamen , ggf. Doktorgrad, Anschrift) an
  Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Parlaments- und Kommunalwahlen
  Antragsteller und Parteien im Zusammenhang mit Volksbegehren und Volksentscheiden sowie mit Bürgerentscheiden
  Adressbuchverlage (Widerspruchsrecht aufgrund des Meldegesetzes nur bis zum 31.12.1998, danach Datenweitergabe nur zulässig, wenn Sie eine Einwilligungserklärung abgegeben haben.)
  Erteilung Sie betreffender Melderegisterauskünfte an Private über das Internet.
Bis auf weiteres erteile ich meine EINWILLIGUNG zur Weitergabe meiner Daten (Vor- und Familiennamen, ggf. Doktorgrad, Anschrift) an
  Mitglieder parlamentarischer und kommunaler Vertretungskörperschaften sowie an Presse und Rundfunk über Alters- und Ehejubiläen;
  Adressbuchverlage (Die Einwilligung ist nach dem Meldegesetz erst ab dem 01.01.1999 Zulässigkeitsvoraussetzung für die Datenweitergabe; bis dahin haben Sie insoweit ein Widerspruchsrecht. Sie können Ihre Einwilligung aber bereits jetzt erteilen; sie gilt dann ab sofort und kann von Ihnen jederzeit widerrufen werden. )

 


Nottuln,  ________________________
Datum

___________________________________
Unterschrift

 

 


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