Bürger-Service: Gewerbeangelegenheiten

 

Informationen für Gewerbetreibende über Dienstleistungen der Gemeinde Nottuln

Die wichtigsten Vordrucke und Formulare (Erläuterungen hierzu weiter unten)

für die Angabe von Personalien bei mehreren gesetzlichen Vertretern  Verwendung des Zusatzblattes


Grundlegende Informationen zum Gewerberecht

 

Was ist ein Gewerbe ?

Unter Gewerbe versteht man grundsätzlich jede

Sind diese positiven Merkmale erfüllt, liegt trotzdem nicht in jedem Fall ein Gewerbe im Sinne der Gewerbeordnung vor.

Die wichtigsten Ausnahmen sind:          

Wer darf ein Gewerbe anmelden?

Nach § 1 der Gewerbeordnung gilt in der Bundesrepublik Deutschland der Grundsatz der Gewerbefreiheit, d.h. jedem ist der Betrieb eines Gewerbes gestattet, solange diese Tätigkeit nicht verboten oder „sozial unwert“ ist.

Was ist anzeigepflichtig und zu welchem Zeitpunkt ?

Die Verpflichtung zur Gewerbeanzeige gilt für das sog. stehende Gewerbe als Grundform gewerblicher Tätigkeit von einer gewerblichen Niederlassung aus (Geschäft, Laden, Büro, ortsfester Verkaufsstand). Weitere Formen gewerblicher Tätigkeit sind das Reisegewerbe (z.B. Vertreter an der Haustür, Wanderlager, Straßenhändler) und der Marktverkehr (Veranstaltung von Messen, Ausstellungen u. Märkten). Bei Fragen zu den beiden letzten Gewerbeformen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter/-innen des Ordnungsamtes /Bürgerservice der Gemeinde Nottuln.

Die Anzeigepflicht entsteht gemäß § 14 Abs. 1 der Gewerbeordnung mit dem Beginn oder Ende der gewerblichen Tätigkeit, dem Wechsel oder der Änderung/Erweiterung des Gewerbegegenstandes. Die Gewerbeanzeige erfolgt bei der Gewerbebehörde, in deren Bereich der Gewerbetreibende seinen Betriebssitz hat.

a). Gewerbeanmeldung:

Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder eine unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde (hier: Gewerbemeldestelle der Gemeinde Nottuln) anzeigen.
Beginn kann u.U. schon die erste Kundenwerbung, die Anmietung eines geeigneten Raumes oder auch die Anschaffung von Ware sein.

b). Gewerbeummeldung: 

Eine Gewerbeummeldung ist vorzunehmen wenn

1.      der Betrieb innerhalb der Gemeinde Nottuln verlegt wird

2.      der Gewerbegegenstand erweitert oder geändert wird

c) Gewerbeabmeldung:

Diese hat unverzüglich bei vollständiger Aufgabe des Betriebes oder bei Verlegung des Betriebes in einen anderen Ort zu erfolgen.

unbedingt zu beachten: bei Namensänderung/Umfirmierung, Änderung der Rechtsform (z.B. Umwandlung von GbR in Einzelfirma oder Einzelfirma in GmbH) ist unbedingt Kontakt mit dem Gewerbeamt aufzunehmen, da zur Vervollständigung und Aktualisierung der Gewerbe-daten i.d.R. Meldevorgänge erforderlich sind.

Welche Gewerbe sind erlaubnispflichtig?

Die weit überwiegende Zahl der Gewerbe kann ohne Erlaubnis betrieben werden. Zusätzlich zu der normalen Anzeigepflicht ist für bestimmte Tätigkeiten, an deren Ausübung zum Schutz der Allgemeinheit vor Gefährdungen spezielle Anforderungen gestellt werden, jedoch eine Erlaubnis erforderlich. Hierzu zählen z.B. (Auflistung ist nicht abschließend)

Soweit Sie die Ausübung eines erlaubnispflichtigen Gewerbes beabsichtigen erkundigen Sie sich vorab beim Ordnungsamt/Bürgerservice der Gemeinde Nottuln über die von Ihnen einzureichenden/vorzulegenden Unterlagen und Dokumente.

Wer ist zur Anzeige verpflichtet ?

Die Anzeigepflicht richtet sich nach der Rechtsform des Unternehmens.

Notwendige Unterlagen:

Die Gewerbeanzeige kann persönlich unter Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses im Ordnungsamt/Bürgerservice der Gemeinde Nottuln vorgenommen werden. Für die Gewerbeanzeigen sind bundeseinheitliche Vordrucke vorgeschrieben. Diese erhalten Sie ggfls. an der o.g. Stelle bzw. sie können diese Formulare im oberen Bereich dieser Informationen abrufen. 

Bevollmächtigte Personen benötigen eine schriftliche Vollmacht und den Ausweis des Vollmachtgebers.

Darüber hinaus können weitere Unterlagen notwendig sein:

Kosten:

Gewerbean- und –ummeldungen:

Gewerbeabmeldung:

I

hre Ansprechpartnerinnen im Team Bürger-Service:

Bürgerservice
Email: buergerservice@nottuln.de
Telefon:
9 42-3 33

  • Frau Müller

  • Frau Kockmann

  • Frau Zepernick

  • Frau Rüskamp, tel. 942-321

    Öffnungszeiten

    Mo.-Fr.   8.30 bis 12.30 Uhr; 
    Mo., Di., Mi.14.00 bis 16.00 Uhr; 
    Do.        14.00 bis 18.00 Uhr

 


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