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Personalausweis und
Reisepass (ePass)
Zur Beantragung eines Personalausweises oder auch eines Reisepasses
ist das
persönliche Erscheinen des Antragstellers zwingend erforderlich.
Der Antrag wird in Gegenwart des Antragstellers von einer Sachbearbeiterin
des Bürgerbüros
unmittelbar ausgestellt.
Vorzulegen sind:
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Ein Lichtbild aus neuester Zeit,
entsprechend den Vorgaben der Bundesdruckerei in Berlin.
Diese sind mittlerweile allen
ortsansässigen Fotografen geläufig.
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Des weiteren ein bereits im Besitz befindlicher
Personalausweis oder Reisepass.
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Im Einzelfall ist auch die Vorlage einer Geburts- oder Heiratsurkunde
bzw. das Stammbuch der Familie angebracht.
Die fertigen Anträge werden vom Bürgerbüro mindestens einmal in der Woche
zur Bundesdruckerei in Berlin versandt.
Für
die Herstellung der Personalausweise und Reisepässe
einschließlich Rückversand zur Gemeinde Nottuln wird
in der
Regel eine Zeit von ca. 4 Wochen benötigt.
- Lichtbilder ePass:
Die Anforderungen an die Qualität der für
den ePass benötigten Lichtbilder haben sich entscheidend geändert.
Bitte beachten Sie unbedingt die Informationen
der Bundesdruckerei zum Lichtbild.
Lichtbilder, die die hier beschriebenen Voraussetzungen nicht erfüllen, können
für Ihren Reisepass ab dem 01.11.2005 nicht verwendet werden.
Weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten
des Bundesinnenministeriums zum ePass und im Presseartikel Ausnahmsweise:
bitte nicht lächeln!
Die Anforderungen an die Qualität der Lichtbilder gelten insbesondere für
Reisepässe, vorläufige Reisepässe und Kinderreisepässe.
Formular Einverständniserklärung Personalausweis / Reisepass- und
Kinderreisepass
Sie können auch den Status der
Bearbeitung online abfragen und selbst zu überprüfen,
ob das Dokument bereits zurückgekommen und abholbereit ist:
Statusabfrage: Pass/Personalausweis
Die Gebühren betragen:
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Die Gebühr für einen Personalausweis beträgt für Personen
vor Vollendung des 24. Lebensjahres 22,80 €,
für Personen nach
Vollendung des 24. Lebensjahres 28,80 €.
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In eiligen Fällen kann ein vorläufiger Personalausweis
ausgestellt werden mit einer Gültigkeitsdauer von 3 Monaten.
Die Gebühr hierfür beträgt 10,- €.
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Die Gebühr für einen Reisepass beträgt für Personen
vor Vollendung des 24. Lebensjahres 37,50 €,
für Personen nach
Vollendung des 24. Lebensjahres 59,- €.
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Auch hier kann in Eilfällen ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden
mit einer Gültigkeitsdauer von 1 Jahr. Die
Gebühr beträgt hierfür 26,- €.
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Kinderreisepass: 13,- €, eine
Verlängerung 6,- €
Formular: Verlustanzeige
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