Bürger-Service: Ausweise

Der neue Personalausweis

Seit dem 1. November 2010 gibt es den neuen Personalausweis
Er ist kleiner, aber vielseitiger und bietet Möglichkeiten für eine praktikable und sichere Kommunikation in der analogen und der digitalen Welt.


Personalausweis und Reisepass (ePass) 

Zur Beantragung eines Personalausweises oder auch eines Reisepasses 
ist das persönliche Erscheinen des Antragstellers zwingend erforderlich.

Der Antrag wird in Gegenwart des Antragstellers von einer Sachbearbeiterin 
des Bürgerbüros unmittelbar ausgestellt.

Vorzulegen sind:

  • Ein Lichtbild aus neuester Zeit, 
    entsprechend den Vorgaben der Bundesdruckerei in Berlin. 
    Diese sind mittlerweile allen ortsansässigen Fotografen geläufig.

  • Des weiteren ein bereits im Besitz befindlicher 
    Personalausweis oder Reisepass.

  • Im Einzelfall ist auch die Vorlage einer Geburts- oder Heiratsurkunde 
    bzw. das Stammbuch der Familie angebracht.

Die fertigen Anträge werden vom Bürgerbüro mindestens einmal in der Woche 
zur Bundesdruckerei in Berlin versandt. 
Für die Herstellung der Personalausweise und Reisepässe 
einschließlich Rückversand zur Gemeinde Nottuln wird 
in der Regel eine Zeit von ca. 4 Wochen benötigt. 

Lichtbilder ePass:

Die Anforderungen an die Qualität der für den ePass benötigten Lichtbilder haben sich entscheidend geändert.
Bitte beachten Sie unbedingt die Informationen der Bundesdruckerei zum Lichtbild.
Lichtbilder, die die hier beschriebenen Voraussetzungen nicht erfüllen, können für Ihren Reisepass ab dem 01.11.2005  nicht verwendet  werden. Weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten des Bundesinnenministeriums zum ePass und im Presseartikel Ausnahmsweise: bitte nicht lächeln!
Die Anforderungen an die Qualität der Lichtbilder gelten insbesondere für Reisepässe, vorläufige Reisepässe und Kinderreisepässe.

Formular Einverständniserklärung Personalausweis / Reisepass- und Kinderreisepass

Sie können auch den Status der Bearbeitung online abfragen und selbst zu überprüfen, 
ob das Dokument bereits zurückgekommen und abholbereit ist:

Statusabfrage: Pass/Personalausweis

Die Gebühren betragen:

  • Die Gebühr für einen Personalausweis beträgt für Personen 
    vor Vollendung des 24. Lebensjahres 22,80 €, 
    für Personen nach Vollendung des 24. Lebensjahres 28,80 €.

  • In eiligen Fällen kann ein vorläufiger Personalausweis 
    ausgestellt werden mit einer Gültigkeitsdauer von 3 Monaten. 
    Die Gebühr hierfür beträgt 10,- €.

  • Die Gebühr für einen Reisepass beträgt für Personen 
    vor Vollendung des 24. Lebensjahres 37,50 €, 
    für Personen nach Vollendung des 24. Lebensjahres 59,- €.

  • Auch hier kann in Eilfällen ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden 
    mit einer Gültigkeitsdauer von 1 Jahr. Die Gebühr beträgt hierfür 26,- €.

  • Kinderreisepass: 13,- €, eine Verlängerung 6,- €

Formular: Verlustanzeige

 

Informationen zu Auslandsreisen


Führungszeugnis

Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist die Vorlage eines Lichtbildausweises erforderlich.

Anträge auf Ausstellung eines Führungszeugnisses sind gegen Vorlage eines Lichtbildausweises persönlich im Bürgerbüro zu stellen.

Für Personen ab dem 14. Lebensjahr kann ein Führungszeugnisantrag gestellt werden, jedoch bis zur Erreichung des 18. Lebensjahres nur von den jeweiligen gesetzlichen Vertretern.

Der Führungszeugnisantrag wird in Gegenwart der betreffenden Person von einer Sachbearbeiterin des Bürgerbüros vollständig erstellt und nach Entrichtung der Gebühr in Höhe von 13,- € an den Generalbundesanwalt - Bundeszentralregister - in Bonn zur Bearbeitung weitergeleitet.

Es gibt zwei Führungszeugnisarten:

  • Für private Zwecke; d.h. das Führungszeugnis wird vom Generalbundesanwalt dem Antragsteller direkt zugesandt.

  • Zur Vorlage bei einer Behörde; hier erhält die angegebene Behörde das Führungszeugnis von Bonn unmittelbar.


Untersuchungsberechtigungen 
nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz

Beginnen Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Beschäftigungsverhältnis, 
müssen sie sich in der Regel einer ärztlichen Untersuchung unterziehen. 
Damit für diese Untersuchung den Jugendlichen keine Kosten entstehen, 
können sie sich im Bürgerbüro einen sogenannten Untersuchungsberechtigungsschein 
ausstellen lassen. 
Die Kosten der Untersuchung trägt dann der Kreis Coesfeld, Gesundheitsamt.

Die Jugendlichen sind in der Arztwahl frei. 
Sie können die Untersuchung von einem Arzt ihres Vertrauens ausführen lassen 
und sind nicht etwa verpflichtet, einen Betriebsarzt aufzusuchen.

Gebühren für den Untersuchungsberechtigungsschein werden im Bürgerbüro nicht erhoben.

Vorgelegt werden sollte ein Lichtbildausweis der Antragsteller.

Formular: Untersuchungsberechtigungsschein

 

 


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